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Sebastian Edathy
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Frage von Martin N. •

Frage an Sebastian Edathy von Martin N. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Edathy,
ich selbst bin Offizier bei der Bundeswehr und habe die Tarifverhandlungen im Öffenentlichen Dienst schon allein deswegen mit großen Interesse verfolgt, weil diese ja meist Grundlage für eine Übernahme auf die Beamten/Soldatenbesoldung sind. Leider ist der Informationsfluss dazu seit der Tarifeinigung Ende März abgebrochen. Bundesinnenminister Schäuble merkte zwar an, die Eckpunkte der Einigung auf die Beamten zu übertragen, aber leider finden sich zur weiteren Diskussion und deren Stand keine Quellen.
Nach langer Zeit in der die Besoldung eher verringert, als erhöht wurde, bin ich mittlerweile mit der Umsetzung des Alimentationsprinzips durch den Dienstherren nicht mehr zufrieden.
Daher meine Frage, wann und in welchen Umfang die Tarifeinigung in ein Besoldungsanpassungsgestz übertragen wird?
Vielen Dank für ihre Informationen schon im voraus!

Mit freundlichen Grüßen,
M.Neumann

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Antwort von
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Rehburg, 2. Mai 2008

Sehr geehrter Herr Neumann,
ich bedanke mich für Ihre Frage vom 22. April 2008.

Die Regelung der Besoldung und Versorgung von Bundesbeamten bedarf eines Bundesgesetzes.

Ich gehe davon aus, dass eine entsprechende Initiative sehr bald erfolgen und Gegenstand der parlamentarischen Beratung wird.

Meine Fraktion (SPD) setzt sich dafür ein, die erfolgte Tarifvereinbarung für den öffentlichen Dienst wirkungsgleich auf die Bundesbeamten zu übertragen.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Neumann,

ich ergänze meine Antwort auf Ihre Zuschrift.

Der Vorstand der SPD-Bundestagsfraktion hat heute Nachmittag unter meiner Mitwirkung entschieden, zusammen mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion einen Gesetzentwurf zur Übertragung des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst auf die Bundesbeamten auf den Weg zu bringen. Dieser Gesetzentwurf sieht für die Dienstbezüge der Bundesbeamten eine 1-1-Übertragung vor. Es soll entsprechend rückwirkend zum 1. Januar 2008 eine Erhöhung der Grundgehaltssätze in Höhe von 50 Euro geben, auf dieser neuen Grundlage dann zusätzlich eine lineare Erhöhung um 3,1 Prozent - ebenfalls rückwirkend ab 1. Januar 2008. Eine weitere lineare Erhöhung um 2,8 Prozent soll ab dem 1. Januar 2009 erfolgen. Auch dies wird im Gesetzentwurf bereits so festgehalten.

Ich gehe davon aus, dass damit Ihrem Anliegen entsprochen wird.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB