Frage an Sebastian Edathy von Alf S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Edathy,
als Bundesbeamter, der auch eine Familie zu versorgen hat, interessiert es mich natürlich sehr, inwieweit im Innenausschuss darüber gesprochen wird oder wurde, den Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst auf die Besoldung der Bundesbeamten zu übertragen. Eine entsprechende Zusage wurde ja wohl vom Bundesinnenminister bereits an die Gewerkschaften getätigt.
Gibt es schon Planungen für einen entsprechenden Gesetzentwurf?
Mit frdl. Grüßen Alf Säuberlich
Berlin, den 22. April 2008
Sehr geehrter Herr Säuberlich,
vielen Dank für Ihre Fragen vom 16. April 2008 zur Übertragung des Tarifabschlusses im Öffentlichen Dienst auf die Besoldung der Bundesbeamten.
Als für die Beamten des Bundes zuständiger Fachausschuss wird der Innenausschuss des Deutschen Bundestages selbstverständlich die Frage einer Übertragung thematisieren. Bei den Gesprächen und Verhandlungen setze ich mich zusammen mit der SPD-Bundestagsfraktion dafür ein, das Ergebnis des Tarifabschlusses „eins-zu-eins“ auch für die Bundesbeamten und Versorgungsempfänger zur Anwendung zu bringen - also sowohl bezüglich der Höhe als auch bezüglich des Zeitpunktes. Was die Position von CDU und CSU betrifft, so sollten Sie diese bei den entsprechenden Kolleginnen und Kollegen erfragen.
Die Beamtenbesoldung wird, anders als die Entlohnung der Tarifbeschäftigen des Öffentlichen Dienstes, gesetzlich geregelt. Ich hoffe, dass dies zeitnah geschehen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB
Sehr geehrter Herr Säuberlich,
ich ergänze meine Antwort auf Ihre Zuschrift.
Der Vorstand der SPD-Bundestagsfraktion hat heute Nachmittag unter meiner Mitwirkung entschieden, zusammen mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion einen Gesetzentwurf zur Übertragung des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst auf die Bundesbeamten auf den Weg zu bringen. Dieser Gesetzentwurf sieht für die Dienstbezüge der Bundesbeamten eine 1-1-Übertragung vor. Es soll entsprechend rückwirkend zum 1. Januar 2008 eine Erhöhung der Grundgehaltssätze in Höhe von 50 Euro geben, auf dieser neuen Grundlage dann zusätzlich eine lineare Erhöhung um 3,1 Prozent - ebenfalls rückwirkend ab 1. Januar 2008. Eine weitere lineare Erhöhung um 2,8 Prozent soll ab dem 1. Januar 2009 erfolgen. Auch dies wird im Gesetzentwurf bereits so festgehalten.
Ich gehe davon aus, dass damit Ihrem Anliegen entsprochen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB