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Sebastian Edathy
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Frage von Michael L. •

Frage an Sebastian Edathy von Michael L. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Edathy,

ich habe eine spezielle Frage zum DNeuG. In der Stellungnahme der Gewerkschaft der Polizei zum DNeuG, habe ich folgende Aussage gefunden:

"Für alle aus dem Beitrittsgebiet übernommenen oder stammenden Beamten mit DDR-Vordienstzeiten als Pflichtversicherungszeiten gilt, dass bis zum 03.10.1990 in der DDR abgeleisteten Zeiten grundsätzlich nicht als ruhegehaltfähig berücksichtigt werden, sondern ausschließlich rentenwirksam sind. Durch § 12a BeamtVG werden jedoch weitere, den Betroffenenkreis diskriminierende Schritte eröffnet, die weder bei Rentenempfängern noch im Tarifbereich entstehen."

Es ist wohl so, dass nach derzeitiger Rechtslage, die DDR-Vordienstzeiten für die Pension nicht berücksichtigt werden und dann noch zusätzlich von der Dienstzeit nach dem 03.10.1990 abgezogen wird. Wer also z.B. 32 Dienstjahre leistet und 10 DDR-Vordienstjahre hat, bekommt 22 Jahre für die Pension angerechnet. Es ist ja nachvollziehbar, dass DDR-Zeiten unberücksichtigt bleiben, aber warum sie nun noch zusätzlich abgezogen werden und das nur bei Beamten, ist nicht erklärbar. Ich habe aus dem Gesetzentwurf nicht herausgelesen, dass daran etwas geändert werden soll. In den Stellungnahmen von zwei Gewerkschaften, ist die Problematik umfassend dargestellt.

Nun zu meiner Frage: Besteht die Aussicht, dass in dieser Frage noch eine gesetzliche Regelung getroffen wird?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Lemke,

vielen Dank für Ihre Fragen vom 14.04.2008 zum Entwurf der Bundesregierung für ein Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG).

Die von der Bundesregierung vorgeschlagene Neuregelung des § 12a Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) wurde bei der öffentlichen Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestags am 07.04.2008 von mehr als einem Sachverständigen problematisiert. Die auch von Ihnen geltend gemachten Bedenken gegen die Norm werden derzeit geprüft.

Sie sollten erwägen, sich direkt an die Berichterstatter/innen der fünf Fraktionen für das DNeuG zu wenden. Es sind dies die Bundestagsabgeordneten Göbel bzw. Binninger (CDU/CSU), Ehrmann (SPD), Stadler (FDP), Pau (Linke) und Stokar (Bündnis 90/Die Grünen).

"Berichterstatter" heißt, dass diese Bundestagskolleginnen und -kollegen seitens ihrer jeweiligen Fraktionen mit der inhaltlichen Bearbeitung des Gesetzentwurfes federführend beauftragt wurden.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB