Frage an Sebastian Edathy von Dieter G. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Edathy,
als sog. "kinderreicher Beamter" verfolge ich aufmerksam dass Gesetzgebungsverfahren DNeuG, in der die Alimentation kinderreicher Beamtinnen und Beamten (FamZuschlag für dritte und weitere Kinder) von einzelnen Gerichtsentscheidungen auf eine gesetzl. Grundlage gestellt werden soll. Sachlage ist zur Zeit, dass die Dienstherren für Kläger und Widerspruchsführer (noch offene Verfahren) bis einschl. 2006 vom BMI ermächtigt worden sind, Nachzahlungen zu leisten. Ab 2007 soll die verfassungsgemäße Alimentation dann durch Regelungen im DNeuG rückwirkend erreicht werden. Wenn ich nun den Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens DNeuG beobachte, sehe ich die Gefahr des Inkrafttretens erst im Jahr 2009!
Dazu nun meine Fragen:
1. Kann ich als Beamter darauf vertrauen, dass die rückwirkende Regelung der amtsangemessenen Alimentation zum 01.01.2007 (Nachzahlung) auch bei Inkrafttreten des DNeuG in 2009 bestehen bleibt oder muss ich ggf. erneut in 2008 einen Antrag auf höhere Alimentierung stellen, um meine Rechte zu wahren.
2. Warum gibt es bisher keine Regelung zu Abschlagszahlungen auf die bevorstehende Regelungen, so wie es bei Besoldungsanpassungsgesetzen (die noch nicht verabschiedet sind) i.d.R. geschieht?
3. Ist es evtl. beabsichtigt (wäre auch ein Vorschlag von mir), die Regelungen zur Alimentation kinderreicher Beamtinnen/Beamte(Erhöhung FamZuschlag um je 50,- EUR ab dem dritten Kind) in dem zu erwartenden BesAnpassungsgesetz 2008 (Tarifabschluss öffentl. Dienst) bereits aufzunehmen ?
Hintergrund meiner Fragen ist das Aufhalten der fortschreitenden Auffzehrung der seit 2004 nicht linear erhöhten Bezüge, insbesondere der kinderreichen Beamtinnen und Beamten durch erhöhte Lebenshaltungskosten (MWSt, Energiekosten etc.), was ihnen als Vorsitzender des Innenausschusses des Deutschen Bundestages sicherlich bekannt ist.
Ich finde die Möglichkeit der direkten Fragestellung an Mitglieder des Deutschen Bundestages sehr gut.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Gilles
Berlin, den 11.04.2008
Sehr geehrter Herr Gilles,
vielen Dank für Ihre Fragen vom 8. April 2008 zum Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG) und dem Aspekt der Erhöhung des Familienzuschlags für kinderreiche Beamtenfamilien.
Ich persönlich gehe davon aus, dass eine Verabschiedung des Gesetzes noch vor der parlamentarischen Sommerpause 2008 des Deutschen Bundestages erfolgen wird. In diesem Fall wäre Ihre Befürchtung gegenstandslos, dass die Regelungen erst im Jahr 2009 in Kraft treten. Selbst wenn eine Verabschiedung nicht vor der Sommerpause erfolgen sollte, würde sie auf jeden Fall in diesem Jahr stattfinden. Ein Inkrafttreten erst im Jahr 2009 halte ich für so gut wie ausgeschlossen.
Ich befürworte die anstehende Erhöhung des Familienzuschlags um 50 Euro für dritte und weitere Kinder in Beamtenfamilien. Dies entspricht dem beamtenrechtlichen Alimentationsprinzip sowie dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Juni 2004 (Az.: 2 C 34.02), mit welchem das Gericht festgestellt hat, dass die Verwaltungsgerichte mit Wirkung vom 1. Januar 2000 befugt sind, auf der Grundlage der Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1998 (BVerfGE 99, 300) den Dienstherrn eines Beamten mit mehr als zwei Kindern zu höheren Gehaltszahlungen zu verurteilen. Dies sollte für den Fall gelten, dass – was nicht selten ist – die gesetzlich bestimmte Besoldung (noch) nicht den konkreten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts genügte und bis zu dem Zeitpunkt befristet sein, zu dem der Gesetzgeber verfassungskonforme Regelungen erlässt. Dies wird mit Blick auf die Bundesbeamten in absehbarer Zeit der Fall sein.
Das DNeuG sieht in seinem Artikel 17 Absatz 5 vor, dass die Regelungen über die Erhöhungen des Familienzuschlags für kinderreiche Familien (Art. 2 Nr. 66 Buchstabe b des Gesetzentwurfs) rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft treten. Dabei wird es nach meiner Einschätzung bleiben, dieser Punkt war auch in der öffentlichen Anhörung nicht strittig.
Die Neuregelungen des erhöhten Familienzuschlags sind Teil des Reformpaketes zur Dienstrechtsneuordnung und finden sich im Beamtenbesoldungsgesetz und gerade nicht im Besoldungsanpassungsgesetz. Deshalb steht eine Regelung im Beamtenbesoldungsgesetz nicht zur Debatte. Im Übrigen wird derzeit die Übertragung des Tarifergebnisses für die Angestellten im öffentlichen Dienst des Bundes auf die Beamten noch diskutiert.
Mir ist durchaus bewusst, dass erhöhte Lebenshaltungskosten gerade bei kinderreichen Familien zu Einbußen geführt haben. Im Sinne einer baldigen Verabschiedung der Neuregelungen im Deutschen Bundestag wird aber in naher Zukunft eine Nachzahlung auf Sie und weitere Beamte mit mehr als zwei Kindern zukommen.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB