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Sebastian Edathy
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Frage von Sascha P. •

Frage an Sebastian Edathy von Sascha P. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Edathy,

heute haben sich die Tarifvertragsparteien auf Eckpunkte für Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen geeinigt und so zum Glück für unser Land einen Streik wohl abgewendet.

Ist mit einer Übernahme des Tarifergebnisses für die Beamtinnen und Beamten des Bundes zu rechnen und wenn ja, ab welchem Zeitpunkt und zu welchen Konditionen?

Findet hierbei zu Gunsten der Beamtinnen und Beamten Berücksichtigung, dass für den Beamtenbereich weiterhin eine um zwei Stunden längere Wochenarbeitszeit gelten wird, und die Beamtinnen und Beamten im Gegensatz zu den Tarifbeschäftigen kein Urlaubsgeld mehr und nur noch 30% eines Monatsgehalts als Sonderzuwendung erhalten?

Ist der Bund auch nach der Föderalismusreform I noch gehalten, bei der Bemessung der Beamtenbesoldung auf die Belange der Länder Rücksicht zu nehmen?

Mit freundlichen Grüßen

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SPD

Sehr geehrter Herr Petzold,

vielen Dank für Ihre Fragen zur Beamtenbesoldung vom 31. März 2008.

Ich begrüße die Einigung zur Tariferhöhung im öffentlichen Dienst für die Angestellten des Bundes und der Kommunen. Ich bin der Ansicht, dass auch den Beamten eine angemessene Erhöhung ihrer Bezüge zusteht. Daher befürworte ich eine wirkungsgleiche Übertragung des Ergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten des Bundes.

Die von Ihnen thematisierten Kürzungen bzw. Arbeitszeitverlängerungen bei den Bundesbeamten in den vergangenen Jahren sollten selbstverständlich Beachtung finden, allerdings m.E. nicht dahingehend, dass für die Beamten eine materiell weitergehende Erhöhung erfolgen wird als für die Angestellten jetzt vereinbart - der erfolgte Abschluss ist bezüglich der Höhe der Gehaltsanhebungen ja durchaus beachtlich. Dabei ist auch zu sehen, dass die Einigung für die Tarifbeschäftigen des öffentlichen Dienstes teilweise eine Erhöhung der Arbeitszeit vorsieht.

Zu Ihrer letzten Frage teile ich Ihnen mit, dass nach dem Bundesstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 des Grundgesetzes gegenseitige Rücksichtnahme zwischen Bund und Ländern verfassungsrechtlich vorgeschrieben ist. Inwiefern die einzelnen Länder allerdings erfolgende Erhöhungen für die Bundesbeamten auch für die Landesbeamten übernehmen, bleibt ihnen aufgrund ihrer eigenständigen Kompetenz im zulässigen Rahmen selbst überlassen.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB

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SPD

Sehr geehrter Herr Petzold,

ich ergänze meine Antwort auf Ihre Zuschrift.

Der Vorstand der SPD-Bundestagsfraktion hat heute Nachmittag unter meiner Mitwirkung entschieden, zusammen mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion einen Gesetzentwurf zur Übertragung des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst auf die Bundesbeamten auf den Weg zu bringen. Dieser Gesetzentwurf sieht für die Dienstbezüge der Bundesbeamten eine 1-1-Übertragung vor. Es soll entsprechend rückwirkend zum 1. Januar 2008 eine Erhöhung der Grundgehaltssätze in Höhe von 50 Euro geben, auf dieser neuen Grundlage dann zusätzlich eine lineare Erhöhung um 3,1 Prozent - ebenfalls rückwirkend ab 1. Januar 2008. Eine weitere lineare Erhöhung um 2,8 Prozent soll ab dem 1. Januar 2009 erfolgen. Auch dies wird im Gesetzentwurf bereits so festgehalten.

Ich gehe davon aus, dass damit Ihrem Anliegen entsprochen wird.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB