Frage an Sebastian Edathy von Gisela B. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Edathy,
mit großem positivem Interesse habe ich gelesen, dass bei der bevorstehenden Anhörung am 7.4. zum Dienstrechtsneuordnungsgesetz auch die Gleichstellung eingetragener Lebenspartner/ innen mit Verheirateten beraten werden wird.
Dazu zwei Fragen: 1. Befürworten Sie persönlich eine solche Gleichstellung? 2. Wenn die Gleichstellung für Bundesbeamte beschlossen wird, kann ich dann davon ausgehen, dass das Land NRW die Regelung für seine Landesbeamtinnen übernehmen wird?
Vielen Dank und schöne Grüße
Sehr geehrte Frau Brünner,
vielen Dank für Ihre Fragen zum Thema Dienstrechtsneuordnungsgesetz vom 29. März 2008.
Die Frage der Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit Ehen für die Bereiche Beihilfe, Besoldung und Versorgung bildet den fünften Themenblock auf der Tagesordnung für die öffentliche Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages am 7. April 2008 zum Entwurf eines entsprechenden Gesetzentwurfes der Bundesregierung. Dieser Punkt wurde auf besonderen Wunsch der SPD-Bundestagsfraktion auf die Tagesordnung gesetzt.
Ich selbst befürworte in den genannten Bereichen eine Gleichstellung von Lebenspartnerschaften mit Ehen und hoffe, trotz einiger Skepsis aufgrund bisheriger Positionierungen von CDU und CSU, dass auch der Koalitionspartner meiner Fraktion davon überzeugt werden kann.
Die SPD bekennt sich in ihrem Parteiprogramm vom Oktober 2007 zur allgemeinen Anerkennung der Lebenspartnerschaft: /"Wir orientieren unser Familienbild an der gesellschaftlichen Wirklichkeit. Wir wollen den Menschen kein Lebensmodell vorschreiben. Die meisten Menschen wünschen sich die Ehe, wir schützen sie. Gleichzeitig unterstützen wir andere gemeinsame Lebenswege, nichteheliche Lebensgemeinschaften, gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften, alleinerziehende Eltern. Alleinerziehende Mütter und Väter bedürfen unserer besonderen Unterstützung. Familie ist dort, wo Kinder sind und wo Lebenspartner oder Generationen füreinander einstehen."/
Dies ist auch meine Überzeugung. Es wäre weder eine Benachteiligung der Ehe noch eine Besserstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften, wenn beamtenrechtlich die Beihilfe-, Besoldungs- und Versorgungsregelungen nicht daran orientiert würden, um welche Form von Verantwortungs- und Fürsorgegemeinschaft es geht, sondern dass eine Verantwortungs- und Fürsorgegemeinschaft besteht. Wenn Ehen und eingetragene Lebenspartnerschaften, was Stand der Rechtslage ist, in sozialer Notlage wechselseitige Ansprüche haben, sollten sie auch im Bereich der Unterstützung seitens des Staates mit gleichen Maßstäben gemessen werden. Diskriminierung ist in dieser Hinsicht nicht die Gleich-, sondern die Ungleichbehandlung heterosexueller und gleichgeschlechtlicher, verbindlicher Gemeinschaften von Erwachsenen.
Aufgrund der föderalen Struktur in der Bundesrepublik würde allerdings eine beamtenrechtliche Gleichstellung auf Bundesebene nicht notwendigerweise Auswirkungen auf die Situation der Beamten in den einzelnen Bundesländern entfalten. Durch die jüngst erfolgte Verfassungsreform sind Fragen der Besoldung und Versorgung von Beamten für Landesbeamte vom Bundesrecht (alt) in das Landesrecht (neu) überführt worden, d.h. der Bundestag kann diese Fragen nur für den Bereich der Bundesbeamten verbindlich regeln.
Es wäre freilich im Falle eines klaren Signals durch den Bundestag zu hoffen, dass sich die Länder inhaltlich daran orientieren würden. Erzwingbar wäre dies allerdings nicht (mehr). Jedenfalls weniger durch den Bundesgesetzgeber als durch die Stimmabgabe bei den Landtagswahlen zugunsten von Parteien, die sich für den Abbau von Diskriminierungen auch im Beamtenrecht einsetzen.
Eine vollständige beamtenrechtliche Gleichstellung von Ehen und eingetragenen Lebenspartnerschaften gibt es derzeit meines Wissens nur in den Bundesländern Berlin und Bremen.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB