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Frage von Rainer B. •

Frage an Sebastian Edathy von Rainer B. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Edathy,

ich habe das Zustandekommen des Messertrageverbotes mit Sorge beobachte und auch die öffentl. Anhörung verfolgt.
Am 29.02. schreiben Sie, Sie hätten Hr. Tölle um Stellungnahme gebeten und würden Ihre Antwort dann ergänzen. Leider konnte ich bis heute (28.03.) nichts Neues dazu lesen.
Hr. Tölle ist sicher ein vielbeschäftigter Beamter, aber der Vorwurf den Innenausschuss durch falsche und tendenziöse Aussagen irregeführt zu haben, ist hoffentlich auch für ihn nicht alltäglich. Daher habe ich wenig Verständnis wenn über fast 4 Wochen keine Antwort erfolgt.
Die falsche Kommentierung des Videos ist ja nur ein kleiner Teil der unwahren Behauptungen, die in der Anhörung aufgestellt wurden. Der „Sachverständige” äußerte mehrfach unrichtige Pauschalbehauptungen zu Herkunft und Verwendungszweck von Einhandmessern, und erklärte fälschlich solche Messer entstammten eindeutig dem Kampfmesserbereich und seien nicht zur Nutzung als Gebrauchs-Taschenmesser geeignet. Dies ist Unfug, und es ist schwer vorstellbar dass sich ein so erfahrener Polizeibeamter dessen nicht bewusst war.

Diese Umstände sind nicht geeignet das Vertrauen der Bürger in die Gesetzgebung zu stärken.

Die Abgeordneten müssen sich auf die Angaben in einer Anhörung verlassen können, um ihre Entscheidungen auf sachlich richtiger Basis zu treffen.
Wenn nun aber die Aussagen der Sachverständigen unmaßgeblich für die gesetzgeberischen Entscheidungen sind (was durchaus nahe liegt, denn sonst hätte man vielleicht auf die Mehrheit der Sachverständigen gehört), dann frage ich mich wozu eine solche Anhörung überhaupt stattfindet.

Meine konkreten Fragen dazu an Sie:
Ich wüsste gerne bis wann eine Antwort zu erwarten ist und warum dem nicht energischer nachgegangen wird.
Weiter wüsste ich gerne ob der Frage nachgegangen wird, ob möglicherweise die beiden Berliner Sachverständigen z.B. durch Ihren Dienstherren beeinflusst wurden in einer bestimmten Weise auszusagen.

Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrter Herr Bernd,

ich habe den Sachverständigen Oliver Tölle zwischenzeitlich um Aufklärung bezüglich des Videos gebeten, das er im Rahmen der Innenausschuss-Anhörung zum Waffenrecht am 13.02.2008 vorgeführt hat.

In seiner entsprechenden Stellungnahme verweist Herr Tölle darauf, dass ihm das Video aus den Reihen der Berliner Polizei zur Verfügung gestellt worden sei. Es handele sich um einen Gesamtzusammenschnitt zum Thema "Messerangriffe", der zur Unterstützung des Eigensicherungstrainings verwendet werde. Unmittelbar im Anschluss an die von Herrn Tölle gezeigte Sequenz erscheine ein schriftlicher Text, der darüber informiere, dass die beiden Türsteher in Folge des Angriffs verstorben seien. Im Nachhinein habe sich herausgestellt, dass diese Information falsch gewesen sei, beide Türsteher hätten den Angrifff überlebt. Zum Zeitpunkt seines Vortrages sei Herrn Tölle dies nicht bekannt gewesen. Er hätte den Film aber auch dann gezeigt, wenn ihm der tatsächliche Sachverhalt bekannt gewesen wäre. Dies deshalb, weil Zweck der Vorführung die Demonstration sein sollte, dass ein Messerangriff so schnell und verdeckt durchgeführt werden könne, dass ein Opfer kaum reale Abwehrchancen oder Fluchtmöglichkeiten habe.
Ich habe die Stellungnahme von Herrn Tölle an die Mitglieder des Innenausschusses des Deutschen Bundestages zur Kenntnis gegeben.

Ich bedauere, dass die Angaben, die zu dem gezeigten Film während der Anhörung gemacht wurden, nicht vollständig korrekt waren, habe aber keinen Grund zu der Annahme, dass der Sachverständige den Ausschuss bewusst falsch informieren wollte.
Selbstverständlich haben die Parlamentarier einen Anspruch darauf, von Sachverständigen im Rahmen von Anhörungen sachlich zutreffende Aussagen zu erhalten. Ich gehe auch grundsätzlich davon aus, dass dies der Fall ist.

Die Beantwortung der Frage, welche Anregungen von Sachverständigen bei der Gesetzgebung aufgegriffen werden, ist übrigens letztlich dem Parlament vorbehalten und richtet sich nicht notwendigerweise danach, wie viele Sachverständige einer bestimmten Position zuneigen.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB