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Sebastian Edathy
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Frage von Hans-Josef S. •

Frage an Sebastian Edathy von Hans-Josef S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Edathy, vom Dt. Bundestag wurden in den letzten Jahren massive Einschnitte in die Besoldung der Bundesbeamten beschlossen.So wurde das Urlaubsgeld gestrichen,die jährliche Sonderzahlung auf 2,5 % der Jahresbezüge heruntergekürzt u. Arbeitszeiterhöhungen ohne finanziellen Ausgleich beschlossen.Darüber hinaus gab es zahlreiche weitere Einschnitte im Versorgungs- u. Beihilferecht.Weiter mussten wir uns jahrelang -real gesehen- mit Null- bzw. Minusrunden abfinden.Beschäftigt man sich mit der vom BMI hoch gelobten Reform des Dienstrechts der Beamten (DNeuG) näher,stellt man leider fest,dass hierdurch in vielen Fällen schon wieder Einschnitte zu erwarten sind. Das neue Recht sieht vor, dass zunächst am Tage des Inkrafttreten des DNeuG Beamte in eine für sie betragsmäßig gleiche Erfahrungsstufe oder eine sog. Überleitungsstufe "überführt" werden,was keine Verluste mit sich bringen solle.Jedoch beginnt für alle diejenigen Beamten(innen),die nicht in eine Überleitungsstufe überführt werden,der neue Jahresrhythmus von 3 bzw. 4 Jahren neu.Das hört sich zunächst logisch an,wird aber für die Beschäftigten,die in absehbarer Zeit eine weitere Dienstaltersstufe ohne die Reform erhalten hätten,faktisch zur weiteren Kürzung der Bezüge.Insoweit sehe ich hier eine Ungerechtigkeit in der Anwendung der Einstufungen.Zumindest sollten Härteregelungen eingeführt werden, die eine Überleitung in die nächste Erfahrungsstufe unter Anrechnung der bereits hinter sich gebrachten "Wartezeiten" abmildern könnten.Praktisch gesehen haben alle Pech, die nach Inkrafttreten des Gesetzes in absehbarer Zeit eine weitere Dienstaltersstufe erhalten hätten.Sie müssen zunächst weitere 3 bzw. 4 Jahre "Erfahrung sammeln",um evtl. in den Genuß einer nächsten Erfahrungsstufe zu kommen.Dabei wird nicht berücksichtigt, dass diese ja ggfs. schon nahezu 3-4 Jahre auf eine solche Erhöhung warten.Wie sehen Sie diese Regelung? Wird im Rahmen der Beratungen auf solche Dinge eingegangen?
MfG
H.J.Schwarz

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Antwort von
SPD

Berlin, den 20. März 2008

Sehr geehrter Herr Schwarz,

vielen Dank für Ihre Fragen zum Thema Dienstrechtsneuordnungsgesetz vom
15. März 2008.

Mir ist bewusst, dass der Regierungsentwurf des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes in seiner jetzigen Fassung noch teilweise verbesserungsbedürftig ist. Ich möchte Sie jedoch um Ihr Verständnis dafür bitten, dass ich zunächst die am 7. April 2008 stattfindende öffentliche Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages abwarten möchte, bevor ich zu Detailfragen Stellung beziehe. Sie können aber grundsätzlich davon ausgehen, dass im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens auf geltend gemachte Bedenken eingegangen wird.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB