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Frage von Klemens B. •

Frage an Sebastian Edathy von Klemens B. bezüglich Recht

Das DNeuG (Dienstrechtsneuordungsgesetz) sollte ursprünglich zum 1.4.08 in Kraft tretten. Es wurde aber an den Innenausschuß verwiesen.
Was war der Grund dafür?
Wann wird es in Kraft treten?

MfG
Klemens Brandt

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Antwort von
SPD

Berlin, 13. März 2008

Sehr geehrter Herr Brandt,
ich bedanke mich für Ihre Fragen vom 12. März 2008 bezüglich des Inkrafttretens des geplanten Dienstrechtsneuordnungsgesetzes.

Der Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts (Dienstrechtsneuordnungsgesetz - DNeuG) wurde am 12. November 2007 seitens der Bundesregierung in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren eingebracht (Bundestagsdrucksache 16/7076). Der Bundestag hat den Gesetzentwurf am 15. November 2007 nach der ersten Beratung im Plenum zur federführenden Weiterberatung an den Innenausschuss überwiesen.

Dies ist der übliche Gang der Gesetzgebung und keine Besonderheit, wie Ihre Frage zu beinhalten scheint: Ein Gesetzentwurf wird im Bundestag eingebracht, dann von den zuständigen Ausschüssen im Detail beraten und anschliessend mit einer Beschlussempfehlung der beteiligten Ausschüsse abschliessend im Plenum behandelt und abgestimmt.

Der Entwurf des DNeuG sieht eine Vielzahl von wichtigen Veränderungen der Arbeitsverhältnisse der Beamten des Bundes vor und bedarf intensiver Befassung. Deswegen hat der Innenausschuss des Deutschen Bundestages entschieden, im Rahmen einer öffentlichen Expertenanhörung externen Sachverstand zum vorliegenden Entwurf heranzuziehen. Diese Anhörung wird am 7. April 2008 von 14.00 bis 18.00 Uhr stattfinden.

Schwerpunkte dieser Anhörung werden u.a. Fragen des Laufbahnrechts, der Besoldungsstruktur, des Versorgungsrechts und des Beihilferechts sein.

Nach der Anhörung wird der Innenausschuss abschliessend beraten und dem Plenum des Deutschen Bundestages einen Beschlussvorschlag vorlegen.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB