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Sebastian Edathy
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Frage von Tim I. •

Frage an Sebastian Edathy von Tim I. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Edathy,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Gegen ein Verbot des Führens von "Anscheinswaffen" (Ausnahme: SRS mit KWS) habe ich nichts einzuwenden. Auch ich mag nicht einsehen, warum es erlaubt sein soll, mit diesen Waffenimitaten durch die Gegend zu laufen. Allerdings gab es ja auch Vorstöße einzelner Fraktionen und Bundesländer, nicht nur das Führen, sondern auch den Handel und den Besitz zu verbieten. Diesen Vorstößen fehlt m.E. jede Verhältnismäßigkeit.

Ein solches Totalverbot würde Millionen Unbescholtene nachträglich kriminalisieren, deren freie Waffen nie die eigenen vier Wände verlassen haben. Es würde nicht unerhebliche Schwierigkeiten und Folgekosten mit sich bringen - von wem und wie sollen alle diese Gegenstände "einkassiert" werden? Und schließlich würde es in Industrie und Handel auch Arbeitsplätze vernichten.

Darüber hinaus bitte ich Sie zu bedenken, dass auch die Besitzer von Schreckschuss- und Softairwaffen (Anscheinswaffen) in der überwältigenden Mehrheit legale und zuverlässige Waffenbesitzer sind. In diesem "freien“ Bereich des Waffenbesitzes finden sich ebenso viele Schützen und Sammler wie im "scharfen" Bereich, deren Interessen es hier zu beachten gilt. Die Sammlungen dieser Personen stellen teilweise nicht unerhebliche Werte dar - eine hochqualitative Softair kann schon einmal 500 bis 1000 EUR kosten.

Daher meine Frage: werden Sie und ihre Fraktion sich in den Beratungs- und Entschlussgremien dafür einsetzen, ein unverhältnismäßiges Totalverbot zu verhindern und lediglich ein Führverbot zu fordern?

Mit freundlichen Grüßen,

Tim Ingold

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Antwort von
SPD

Berlin, den 21.02.2008

Sehr geehrter Herr Ingold,
vielen Dank für Ihre Nachfrage zur Reform des Waffenrechts vom 15. Februar 2008.

Der Innenausschuss des Deutschen Bundestages hat am 20. Februar 2008 mit den Stimmen aller Fraktionen, mit Ausnahme der FDP, dem Bundestag empfohlen, mit Blick auf sogenannte Anscheinswaffen ausschließlich ein Verbot des Führens in der Öffentlichkeit zu beschließen.

Ein Verbot des Handels und des Besitzes von Anscheinswaffen ist nicht vorgesehen.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB