Frage an Sebastian Edathy von Bernd R. bezüglich Recht
Dienstrechtsneuordnungsgesetz:
Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
in Bayern finden am 02.03.08 Kommunalwahlen statt. Zur Zeit ist es Soldaten nicht möglich ein kommunales Wahlbeamtenverhältnis anzutreten, da entgegen der Beamtenschaft ein Rückkehr in den Beruf nicht erfolgen kann (§ 125 BBRG und § 25 SG (alt)). Dies kommt einer Kündigung durch den SOldaten gleich. Damit verbunden ist die Schmälerung der zu erwartenden Bezüge nach Erreichen der Altersgrenze, bzw. der besonderen Altersgrenze bei Soldaten.
Diese Ausgrenzung ist erkannt worden und wird im Artikel 10 zum § 25 SG verbessert. Das Bundeskabinett hat den Entwurf an die Ausschüsse zur weiteren Bearbeitung zurückgegeben.
Die im Entwurf angekündigte Inkraftsetzung des Gesetzes, hier Artikel 10 ist im Artikel 17 mit dem 01.03.2008 angekündigt.
1. Ist der Termin 01.03.2008 soweit fest, dass man den § 25 SG (5) bereits als Planung für ein kommunales Wahlamt betrachten kann?
2. Wird es Übergangsfristen geben, die eine vorhandene Benachteiligung ausgleichen, wenn jemand jetzt, auf die Neuordnung vertrauend ein kommunales Wahlbeamtenverhältnis eingeht?
3. Ist zu erwarten, dass vor dem 10.01.08 eine Innkraftsetzung erfolgt, da ja auch in der Begründung zue Eilbedürftigkeit auf die anstehenden Tarifverhandlungen eingegangen wird?
Für die Beantwortung meiner Fragen recht herzlichen Dank und mit freundlichen Grüßen
Bernd Rachner
Berlin, den 04.12.2007
Sehr geehrter Herr Rachner,
vielen Dank für Ihre Fragen zum Thema Dienstrechtsneuordnungsgesetz vom 29. November 2007.
Der Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts (Dienstrechtsneuordnungsgesetz - DNeuG) wurde am 12. November 2007 ins parlamentarische Gesetzgebungsverfahren eingebracht (Bundestags-Drucksache 16/7076) und am 15. November 2007 nach der ersten Beratung an den federführenden Innenausschuss sowie die mitberatenden Ausschüsse überwiesen.
Der von Ihnen angesprochene Artikel 10 des DNeuG regelt die Änderung des Soldatengesetzes (SG). Nach § 25 Abs. 5 des Regierungsentwurfs zum Soldatengesetz neuer Fassung sollen Berufssoldatinnen und Berufssoldaten nicht mehr automatisch kraft Gesetzes aus ihrem Dienstverhältnis entlassen sein, wenn sie in ein kommunales Wahlbeamtenverhältnis auf Zeit eintreten. Diese Regelung ist insofern vergleichbar mit § 40 Abs. 3 des Bundesbeamtengesetzes n.F. (BBG).
Nach der Neufassung ruhen während des Wahlbeamtenverhältnisses nahezu alle Rechte und Pflichten aus dem Dienstverhältnis als Berufssoldat. Angelehnt an die Regelung in § 6 des Abgeordnetengesetzes soll es der Berufssoldat nach Beendigung des kommunalen Wahlbeamtenverhältnisses grundsätzlich selbst in der Hand haben, eine Entlassung aus dem soldatischen Dienstverhältnis durch einen Antrag auf Zurückführung in das frühere Dienstverhältnis als Berufssoldat abzuwenden.
Herr Rachner, aufgrund der Tatsache, dass in der kommenden Woche die erste Befassung des federführenden Innenausschusses des Deutschen Bundestages mit der Gesetzesreform ansteht, bitte ich um Ihr Verständnis, dass ich mich hinsichtlich der konkreten Daten derzeit nicht äußern kann. Es ist aber davon auszugehen, dass das Dienstrechtsneuordnungsgesetz, wie im Regierungsentwurf vorgesehen, zum 1. März 2008 in Kraft treten wird. Gleichermaßen ist jedoch auszuschließen, dass das DNeuG zum 10. Januar 2008 in Kraft getreten sein wird. Dies begründet sich u.a. darauf, dass die kommende Woche die letzte Sitzungswoche des Deutschen Bundestages vor dem Jahreswechsel sein wird und zugleich anzunehmen ist, dass der Innenausschuss zunächst eine Öffentliche Anhörung beschließen wird. Eine Übergangsfrist ist bislang nicht vorgesehen.
Ich werde Ihre Frage und diese Antwort aber an die Obleute der Fraktionen im Ausschuss sowie an die zuständigen Berichterstatter weiterleiten, damit Ihr Hinweis eventuell aufgegriffen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB
Berlin, den 14.12.2007
Sehr geehrter Herr Rachner,
zu Ihrer Frage vom 29. November 2007 möchte ich eine ergänzende Anmerkung machen: Nach derzeitigem Planungsstand wird das Dienstrechtsneuordnungsgesetz nun doch nicht wie im Regierungsentwurf vorgesehen zum 1. März 2008 in Kraft treten. Aufgrund einer frühestens im Februar 2008 stattfindenden öffentlichen Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages zu dieser Thematik ist eine Verabschiedung im selben Monat auszuschließen..
Eine genauere Zeitplanung kann ich Ihnen derzeit leider nicht mitteilen, ich werde Sie aber gern zu gegebener Zeit darüber informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB