Frage an Sebastian Edathy von Holger S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Edathy,
ich habe einige Anmerkungen zum Thema Diätenerhöhung i.V. mit Entwicklung der Renten und der Besoldung im öffentlichen Dienst.
Zunächst einmal möchte ich deutlich machen, dass die vielfältige Polemik, die beim Thema "Diätenerhöhung" ständig (egal ob in guten oder in schlechten Zeiten) aufkeimt, von mir nicht unterstützt wird. Von daher habe ich im Grundsatz Verständnis für den zu erwartenden Beschluss. Allerdings finde ich die Argumentation, mit der die Spitzen der Regierungsfraktionen diese "Gehaltserhöhung" begründen, etwas schwach. Wenn die Rede von 4 Nullrunden in den vergangenen Jahren ist und der dadurch aufgelaufene Einkommensrückstand mit 2 Erhöhungen á 4,7 % aufgefangen werden soll, müssten alle Gruppen, deren Einkünfte von politischen Beschlüssen abhängig sind, aufschreien. Die Rentner haben gleichfalls mehrere Nullrunden hinter sich und ich glaube für das kommende Jahr wurde eine Erhöhung der Renten um 1,1 % in Aussicht gestellt. Gleiches gilt für die Beamten. In den letzten 4 Jahren hat sich das Einkommen dieser Gruppe durch Verzicht auf Erhöhungen, Wegfall von Urlaubsgeld und drastischer Reduzierung des Weihnachtsgeldes de facto reduziert. Es gab mithin keine Nullrunden sondern Minusrunden. Nun stellt sich die Frage und ich glaube, auch dies fällt ins Ressort des Innenausschusses, wie man hier in den kommenden Jahren verfahren will und wird. Ihre diesbezügliche Meinung würde mich interessieren. Ich danke bereits heute für Ihre Antwort.
Freundliche Grüße
H. Schmitz
Berlin, den 15.11.2007
Sehr geehrter Herr Schmitz,
vielen Dank für Ihre Frage vom 08.11.2007.
Die Diäten der Bundestagsabgeordneten sollen bis 2009 in zwei Schritten auf dann 7668 Euro angehoben werden. Gegenüber den aktuellen Diäten von 7009 Euro bedeutet dies eine Steigerung um insgesamt 9,4 Prozent. Die Bundestagsabgeordneten werden am Freitag (16.11.2007) über diese Anhebung abstimmen.
Grund dafür ist im Kern *nicht*´, dass die Diäten seit dem Jahr 2003 nicht gestiegen sind, sondern eine strukturelle Überlegung. Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 1977 entschieden, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestags selbst die Höhe ihrer Diäten festlegen müssen. Der Bundesgesetzgeber hat den verfassungsrechtlichen Vorgaben und den Grundsätzen des Bundesverfassungsgerichts bei der Verabschiedung des Abgeordnetengesetzes im Jahre 1977 Rechnung getragen, indem er als Orientierungsgröße für die Entschädigung der Abgeordneten die Bezüge solcher Amtsinhaber, die eine mit den Abgeordneten vergleichbare Verantwortung tragen, wählte. Als vergleichbar mit den Abgeordneten, die übrigens Wahlkreise mit durchschnittlich 250.000 Wahlberechtigten vertreten, wurden Bürgermeister kleiner Städte und von Gemeinden mit 50.000 bis 100.000 Einwohnern angesehen. Sie erhalten als kommunale Wahlbeamte auf Zeit eine Vergütung der Besoldungsgruppe B6. Als vergleichbar wurden auch die einfachen Richter bei einem obersten Gerichtshof des Bundes (Bundesgerichtshof, Bundesarbeitsgericht, etc.) angesehen, die bei der Ausübung ihres Amtes ähnlich wie Abgeordnete unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen sind. Sie erhalten eine Vergütung nach der Besoldungsgruppe R6. Mit der Änderung des Abgeordnetengesetzes im Jahre 1995 wurde der Orientierungsrahmen für die Abgeordnetenentschädigung genau mit einem Zwölftel der Jahresbezüge der Beamtenbesoldungsgruppe B6 und der Richterbesoldungsgruppe R6 vorgegeben. Diese Bezugsgrößen wurden bisher nie erreicht. Bei der Verabschiedung des Abgeordnetengesetzes im Jahre 1977 betrug die gesetzlich festgesetzte Entschädigung 91,2 Prozent der Bezüge der Besoldungsgruppe B6/R6. Dieses Verhältnis veränderte sich nicht zuletzt aufgrund wiederholter Nullrunden bis 1994 auf 76,7 Prozent. In den Folgejahren näherte sich die Abgeordnetenentschädigung den Bezugsgrößen zwar an, zu den Monatsbezügen der Besoldungsgruppe B6/R6 in Höhe von rund 7.668 Euro (bei Verheirateten, ohne Kinder) besteht derzeit aber immer noch eine Differenz von 659 Euro; das sind 9,4 Prozent.
Diese Differenz soll nun in zwei Schritten aufgehoben werden. Zudem soll künftig die Entwicklung der Abgeordnetenbezüge an die Entwicklung der Besoldungsgruppe B6/R6 gekoppelt werden. Beides ist sinnvoll. Federführend zuständig für das Thema Abgeordneten-Bezahlung und -Versorgung ist übrigens nicht der Innenausschuss, sondern der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB