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Frage von Hans-Christoph L. •

Frage an Sebastian Edathy von Hans-Christoph L. bezüglich Recht

Ihrem Beitrag "Ein unerträglicher........" in der SZ v. 8.9. stimme ich zu, insbesondere dem Satz "....die Erkenntnis, daß Demokratie nicht vererbt werden kann,................". Können Sie mir sagen, was Herr Gauweiler mit seiner Bemerkung zu Frau Ulla Jelpke "...daß sie vor der Wende Aktivistin einer maoistischen Westsekte war" sagen will ? Kann man Frau J. hier etwas vorwerfen ? Herr Gauweiler spricht dann von dem "dramatisch steigenden Ausländeranteil bei Straftaten aller Art......." und daß die entsprechende Statistik nicht mehr veröffentlicht werden darf. Würden Sie mir das bitte erläutern.
Mit freundlichen Grüßen, Hans-Chr. Lienke

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Lienke,

vielen Dank für Ihre Fragen zum Thema Inneres und Justiz vom 9. September 2007.

Es freut mich, dass Sie meinem Beitrag in der Süddeutschen Zeitung vom 8. September 2007 ( http://www.sueddeutsche.de/deutschland/artikel/150/131913/ ), der eine Replik auf einen Text von Peter Gaulweiler vom Vortag darstellt, zustimmen.

Soweit sich Ihre Fragen auf die Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke beziehen, sollten Sie sich eventuell direkt mit Frau Jelpke in Verbindung setzen.

Hinsichtlich Ihrer zweiten Frage möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Kriminalstatistiken selbstverständlich veröffentlicht werden. Die umfangreichste ist die sog. Polizeiliche Kriminalstatistik, die jährlich vom Bundesministerium des Innern herausgegeben wird. Sie ist im Internet zu finden unter http://www.bka.de/pks/.

In Bezug auf den laut Peter Gauweiler angeblich „dramatisch steigenden Ausländeranteil bei Straftaten aller Art“ möchte ich entgegen, dass dies keineswegs der Wahrheit entspricht. So besaßen zwar im Jahr 2006 22% der von der Polizei ermittelten Tatverdächtigen nicht die deutsche Staatsangehörigkeit. Ein Vergleich der tatsächlichen Kriminalitätsbelastung der nichtdeutschen Wohnbevölkerung mit der deutschen ist jedoch schon wegen des Dunkelfeldes der nicht ermittelten Täter in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht möglich. Weiterhin möchte ich zu Bedenken geben, dass aufgrund der anerkannten Schwächen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) diese zwar eine Orientierungshilfe für die Bewertung des Straftataufkommens sein kann, sie jedoch das tatsächliche Bild der in der Bundesrepublik verübten Kriminalität nicht vollständig wiedergibt. So ist die von Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit verübte Kriminalität schon allein deshalb in der PKS überrepräsentiert, da eine Vielzahl der aufgeführten Delikte naturgemäß nur von Nichtdeutschen begangen werden können, so z.B. die ausländerrechtlichen Strafbestimmungen wie Straftaten gegen das Aufenthalts-, das Asylverfahrens- und das Freizügigkeitsgesetz/EU. Zudem müssen Bewertungen der Kriminalitätsbelastung auch immer im Vergleich mit der demographischen Zusammensetzung gesehen werden. Gewaltkriminalität stellt oftmals ein bei sozial benachteiligten bzw. einem niedrigeren Bildungsniveau angehörigen Personengruppen (oft männliche junge Erwachsene in Großstädten) vermehrt auftretendes Phänomen dar. Diese Gruppen weisen eine deutliche Überrepräsentanz nichtdeutscher insbesondere jugendlicher Personen auf. Ferner enthält die Bevölkerungsstatistik bestimmte Ausländergruppen wie vor allem Illegale, Touristen/Durchreisende, Besucher, Grenzpendler und Stationierungsstreitkräfte nicht, die in der Kriminalstatistik als Tatverdächtige mitgezählt werden. Die Volkszählung von 1979 hat gezeigt, dass auch die Daten der gemeldeten ausländischen Wohnbevölkerung (fortgeschriebene Bevölkerungsstatistik) sehr unzuverlässig sind.

Abschließend bleibt daher festzustellen, dass insgesamt, wie auch in der Fachliteratur anerkannt, die Kriminalität von Nichtdeutschen im Hinblick auf die „klassischen“ Deliktsbereiche nicht signifikant höher ist als bei Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit.

Ich hoffe, Ihre Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Edathy, MdB