Frage an Sebastian Edathy von Marc M. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Edathy,
mit Entsetzen musste ich die Aussage unseres Bundesinnenministers Herrn Dr. Schäuble lesen, in der er extreme Einschränkungen der freiheitlichen Grundordnung fordert, im Sinne der Terrorismusbekämpfung. Unter anderem wurde auf Internierung Verdächtiger (beispiel Guantanamo) sowie Tötung verdächtiger Personen eingegangen. Wie kann es sein, dass ein Land in dem selbst die Todesstrafe für bewiesene Täter nicht rechtens ist, einen Innenminister hat, der ernsthaft darüber nachdenkt, Gesetze so auszulegen, dass ein Mensch schon aufgrund eines Verdachts getötet werden kann?
Ich frage Sie, als Vorsitzenden des Innenausschusses, wann Sie gedenken diesem Spuk ein Ende zu bereiten, und den sofortigen Rücktritt des Herrn Schäuble zu fordern, besonders da seine Äußerungen gegen Artikel 21 des Grundgesetzes verstoßen.
Mit freundlichen Grüßen,
Marc Muntau
PS: Ein Link der die "Problematik" Weiter verdeutlicht: http://www.heise.de/newsticker/meldung/92367
Rehburg, 13.07.2007
Sehr geehrter Herr Muntau,
ich bedanke mich für Ihre Zuschrift.
Ich übermittle Ihnen hiermit den Text eines Beitrags von mir, der am Sonntag (15.07.2007) in der "Hamburger Morgenpost" erscheinen wird, und dem Sie meine Position entnehmen können:
"Menschen auf Verdacht inhaftieren? Gezieltes Töten von Kriminellen? Der Bundesinnenminister wandelt auf Abwegen. Wer den Rechtsstaat gegen die terroristische Bedrohung schützen will, darf ihn nicht in Frage stellen.
Bei uns landen nur verurteilte Straftäter auf Dauer im Gefängnis. Und Tatverdächtige werden nicht ermordet, sondern vor Gericht gestellt.
Schäubles Schwadronieren ist gefährlich. Was wäre der nächste Schritt? Das Infragestellen des Folterverbots? Wer die Achtung der Menschenwürde für verhandelbar erklärt, spielt den Terroristen in die Hände. Die tun das nämlich auch.
Minister Schäuble sollte besser darauf achten, dass die Gepäckkontrollen an den Flughäfen funktionieren und die Sicherheitsbehörden genug Personal haben. Da ist noch viel zu tun - im Rahmen des Rechtsstaats."
Im übrigen darf ich Ihnen mitteilen, dass über die Entlassung von Bundesministern nicht der Bundestag, sondern die Bundeskanzlerin entscheidet. Und dass es letztlich Sache der Wählerinnen und Wähler ist, darüber zu befinden, ob eine Partei auch in Zukunft mit der Regierungsverantwortung im Bund betraut werden sollte, die Wolfgang Schäuble als Verfassungsminister für geeignet hält.
Sebastian Edathy