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Sebastian Edathy
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Frage von Wolfgang S. •

Frage an Sebastian Edathy von Wolfgang S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Edathy ,

Der ENTWURF der Fraktionen von CDU/CSU und SPD zum Thema "Unterstützung für Opfer der SED-Diktatur - Eckpunkte für ein 3. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz" beginnt in den ersten 3 Absätzen mit schön klingenden Worten über "Würdigung der Opfer, solidarische Leistung, moralische Dimension, Einsatz für Werte der Freiheit" um dann im 4. Absatz "die Katze aus dem Sack zu lassen": Natürlich beschränkt auf wirtschaftlich bedürftige Opfer.

Noch heuchlerischer klingt dann die Begründung der Beschränkung auf wirtschaftlich bedürftige Opfer. Die für die bis 1989 in der DDR ansässigen NS-Opfer zu leistende monatliche Rentenzahlung jedenfalls erfolgt ohne jegliche Bedürftigkeitsprüfung. Wir halten dies auch durchaus für richtig. Genau deshalb meinen wir aber, dass dann mit zweierlei Maß gemessen wird und damit ein eklatanter Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz in unserer Verfassung in den "Eckpunkten" geplant wird.

Dennoch begrüßen wir die Willenserklärung in den "Eckpunkten" als ein - zwar unzureichend kleines - Schrittchen in die richtige Richtung, das wenigstens den am schlimmsten Leidenden eine kleine Hilfe zuteil werden lässt. Aber die schönen Worte in den ersten 3 Absätzen und die verlogene Begründung der Bedürftigkeitsklausel sollte doch aus dem zu schaffenden Gesetz besser draußenbleiben.

Wir meinen: Richtiger, moralischer und würdiger wäre es aber allemal, in dem weiteren Gesetzgebungsverfahren auf die Bedürftigkeitsklausel zu verzichten und dem Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes zu folgen.

Welche Meinung haben Sie, sehr geehrter Herr Edathy , zu diesem, von uns als Entwürdigend befundenen Eckpunktepapier und unseren Schlussfolgerungen dazu?

(Bund Stalinistisch Verfolgter (BSV) / Vereinigung der Opfer des Stalinismus (VOS) Sachsen-Anhalt)

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Stiehl,

obwohl ich festgestellt habe, dass Sie Ihre Fragen zu den Eckpunkten des 3. SED-Unrechtsbereinigungsgesetzes vom 6. Februar 2007 innerhalb dieses Forums an mehrere Bundestagsabgeordnete gesendet haben, beantworte ich Ihnen diese gern.

Mit ihrem Antrag vom 31. Januar 2007 setzten die Bundestagsfraktionen der SPD und CDU/CSU ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrages um: die soziale Besserstellung von Opfern der politischen Unterdrückung von Stalinismus und SED-Herrschaft. Damit wird erstmalig eine regelmäßige Zahlung das Schicksal der Opfer erleichtern, die unter dem SED-Regime besonders schwer gelitten haben: die in der DDR aus politischen Gründen Inhaftierten. Endlich werden somit auch die materiellen Folgen der Unterdrückung durch das SED-Regime gelindert und die Zivilcourage, der Einsatz und das Handeln für eine rechtsstaatliche und freiheitliche Ordnung angemessen gewürdigt. Viele der Opfer hatten auch nach ihrer Haftentlassung nicht die Möglichkeit, eine ihren Fähigkeiten entsprechende berufliche Tätigkeit auszuüben. Sie leiden angesichts der oftmals wesentlich vorteilhafteren rentenrechtlichen Stellung ihrer ehemaligen Peiniger.

Die Einführung einer "SED-Opferpension" als regelmäßige finanzielle Zuwendung für ehemalige Inhaftierte ist ein deutliches Zeichen für die gesellschaftliche Anerkennung und soziale Unterstützung dieser Opfer. Die Pension soll als monatlich wiederkehrende Leistung pauschal 250,00 Euro betragen. Sie soll nicht auf andere Ansprüche anrechenbar sein und ist unpfändbar.

Anspruchsberechtigt werden ehemalige Inhaftierte sein, die mindestens sechs Monate aus politischen Gründen und aus staatlicher Willkür heraus zu Unrecht in DDR-Haft saßen. Voraussetzung ist weiterhin, und dies wird von Ihnen, Herr Stiehl, kritisiert, dass die Opfer sich heute in einer wirtschaftlich schwierigen Lage befinden. Dies ist der Fall, wenn ihr Einkommen bei Alleinstehenden den dreifachen Regelsatz bei der Grundsicherung (3 x 345 Euro = 1.035 Euro) und bei Verheirateten den vierfachen Regelsatz (4 x 345 Euro = 1.380 Euro) nicht überschreitet. Sie sollten jedoch beachten, dass eine solche regelmäßige monatliche Zuwendung sich in das System der übrigen Rehabilitierungs- und Entschädigungsregelungen einpassen muss. Danach können Leistungen nicht ohne Beachtung des individuellen Schadens gewährt werden, sondern müssen anknüpfen an Einzelfallunrecht und in dessen Folge geschädigte Rechtsgüter (wie Freiheit, Leben, Gesundheit und Vermögen). Im Hinblick darauf, dass die Rehabilitierungsgesetze Leistungen in Form von Haftentschädigung, rentenrechtlichen Nachteilsausgleich und Unterstützungsleistungen vorsehen, ist als Kriterium für eine zusätzliche monatliche Zahlung auf die wirtschaftliche Bedürftigkeit der Betroffenen abzustellen. Die Anknüpfung an die wirtschaftliche Bedürftigkeit orientiert sich an vergleichbaren Regelungen für andere Opfergruppen, die ebenfalls unter dieser Voraussetzung eine monatlich wiederkehrende Leistung erhalten. Auch die Höhe der monatlichen Unterstützung sowie die Grenzen, ab wann eine wirtschaftliche Bedürftigkeit gegeben ist, orientieren sich an den vorhandenen Regelungen für andere Opfergruppen.

Schließlich möchte ich Ihnen mitteilen, dass Einigkeit zwischen den Koalitionsfraktionen besteht, die Mittel für die "Stiftung für ehemalige politische Häftlinge", kurz Häftlingshilfestiftung, von derzeit 1,6 auf dann 3,0 Millionen Euro aufzustocken und die Antragsfristen zur strafrechtlichen, verwaltungsrechtlichen und beruflichen Rehabilitierung bis zum 31. Dezember 2011 zu verlängern.

Ich hoffe, Ihre Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Edathy, MdB