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Frage von Lothar A. •

Frage an Sebastian Edathy von Lothar A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Edathy,

zunächst einmal vielen Dank für die Teilantwort und die Darlegung aus Ihrer Sicht. Unbeantwortet blieb meine Frage hinsichtlich der Winkelzüge, Änderungen des Antidiskriminierungsgesetzes, das in "Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz" umbenannt wurde, im Betriebsrentengesetz einzubauen. Wieso wird da nicht offen agiert? Ein Bürger, der sich für diese Sachlage interessiert, wird nicht automatisch in dem völlig abwegigen Bereich suchen.

Mit freundlichen Grüssen Lothar Abrakat

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Abrakat,

vielen Dank für Ihre Nachfrage zu meiner Antwort vom 11. Januar 2007.

Auf Ihre „Frage“ hinsichtlich der Änderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sowie des Betriebsrentengesetzes bin ich in meiner Antwort nicht eingegangen, da Ihre Äußerungen eben nicht als Frage formuliert waren. Sie führten diese Novellierung in Klammern gesetzt und als allgemeines Beispiel für die Ihrer Meinung nach „juristischen Winkelzüge“ des Bundestages an, ohne mich aber um eine Stellungnahme konkret zu dieser Thematik zu bitten. Das taten Sie ausschließlich bezüglich der von mir beantworteten Punkte. Dennoch beantworte ich Ihre Nachfrage natürlich gern.

Im Bundesgesetzblatt I vom 11. Dezember 2006 findet sich ab Seite 2742 das „Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und anderer Gesetze“ vom 2. Dezember 2006. Es handelt sich dabei um ein so genanntes Artikelgesetz. Ein Artikelgesetz ist ein Gesetz, das gleichzeitig mehrere Gesetze oder unterschiedliche Inhalte in sich vereint. In dem von Ihnen thematisierten Artikelgesetz wurde nicht nur das Betriebsrentengesetz (übrigens nicht im Kontext des AGG), sondern auch einige andere Gesetze wurden geändert. Unter diesen befindet sich auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, dessen Novellierungen sich in Artikel 8 des Änderungsgesetzes finden.

Die Verwendung eines Artikelgesetzes ist in der Gesetzgebung nichts Ungewöhnliches. Ein solches trägt zu einer Erhöhung der Effizienz des Verfahrens bei. Andernfalls würde der Aufwand für lediglich geringe Novellierungen einzelner Gesetze unnötig erhöht. Zwar stimme ich Ihnen insofern zu, als dass diese Änderungen schwerer zu verfolgen sind als separate Gesetzesreformen. Andererseits geben beispielsweise die Internetseiten des Deutschen Bundestages (www.bundestag.de) ausreichende Informationsmöglichkeiten über den Stand einzelner Gesetzgebungsvorhaben. Dies verdeutlicht auch die Transparenz der legislativen Prozesse, so dass meiner Ansicht nach von einem „nicht offenen Agieren“ keine Rede sein kann.

Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen nunmehr vollständig und zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet habe.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Edathy, MdB