Frage an Sebastian Edathy von Andreas M. bezüglich Wirtschaft
Danke sehr für Ihre Antwort Herr Edhaty . Aber, ich möchte da noch mal nachhaken.
1. Warum ESM? Man könnte die Finanzhilfe doch direkt an das betreffende Land überweisen.?
2.Wer würde bei der ESM arbeiten,und wieviel Mitarbeiter hätte die ESM?
3.Wieviel würde es den deutschen Steuerzahler extra kosten ?
4. Bei 22 Milliarden Bareinlage (Einzahlung bei der ESM), dann sind doch 22 Milliarden ein Fliegenschiss im Verhältnis, wenn ein Euro-Land Finanzhilfe benötigt!
Wenn die 190 Milliarden nicht reichen würden, was dann?
5. Woher sollen die 22 Milliarden (evtl. die 190 € Mil..) herkommen?
Ich kann es mir sehr schwer vorstellen, dass ein Land, das ein Kredit von der ESM bekommt zurückbezahlen kann und dann mit Zinsen???. wohl kaum.
Herr Edhaty, nehmen Sie es mir nicht krumm, wenn ich viele Frage/en habe. Nur ich bin dadurch sehr nachdenklich geworden, und ich denke darüber sehr viel nach. Mein gesunder Menschenverstand sagt mir, dass sowas nicht auf Dauer gut gehen kann, irgendwie, und irgendwie ist es auch nachvollziehbar.
Herr Edahty, sagen wir mal, dass mit der ESM geht irgendwan mal in die Hose. Wer würde dafür gradestehen?::::::::Nicht Sie, Herr Edahty und Ihre Kollegen, sondern??? Antwort,, der steuerzahler. wie immer.
Und davon habe ich genug.
Wie erwähnt bin ich nur ein Staatsbürger dieses Landes, der sich Sorgen macht.
Mfg A. Marschall
Berlin, 10.11.2012
Sehr geehrter Herr Marschall,
ich bedanke mich für Ihre erneuten Fragen.
Zu Frage 1: Genau dafür ist der ESM eingerichtet worden. Der ESM hilft in Not geratenen Staaten, mit Darlehen, die die Staaten verzinst zurückzahlen müssen. Dabei gelten sehr strenge Auflagen und Regeln.
Zu Frage 2: Der ESM besteht aus dem Gouverneursrat, dem Direktorium mit einem geschäftsführenden Direktor sowie zur Zeit etwa weiteren 75 Bediensteten.
Zu Frage 3: Der laufende Betrieb des ESM kostet nicht extra. Die Personalkosten werden mit Kapitalerträgen bestritten, die der ESM mit den Bareinlagen der Mitgliedsstaaten erzielt. Deutschland zahlt jedoch Zinsen für die 22 Milliarden neu aufgenommenen Schulden. Auch diese Zinsen werden von den Hilfsstaaten zurückverlangt.
zu Frage 4: Diese Frage habe ich bereits auf dieser Plattform beantwortet. Die Haftungsgrenze Deutschlands liegt in Höhe von 190 Mrd. Euro und kann nur mit einer erneuten konstitutiven Entscheidung des Bundestages geändert werden. So hat es auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil bekräftigt. Das bedeutet, dass der deutsche Vertreter im ESM-Gouverneursrat nur mit der Zustimmung des Parlaments einer Erhöhung der Haftungssumme zustimmen kann. Für die Verpflichtungen, die der ESM eingeht, haftet er mit dem genehmigten Kapital der Mitgliedstaaten selbst. Es gibt keine Haftung in den Bundeshaushalt hinein und keine Haftung für Deutschland, die über die 190 Milliarden Euro hinausgeht.
zu Frage 5: Auch diese Frage habe ich hier bereits beantwortet. Das Parlament hat Finanzmittel bis zur Höhe von 190 Milliarden Euro genehmigt, davon knapp 22 Milliarden Euro als Bareinlage, die aus dem Bundeshaushalt und durch Kredite finanziert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB