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Frage von Marco M. •

Frage an Sebastian Edathy von Marco M. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Edathy,

meine Fragen bezieht sich auf den NSU-Untersuchungsausschuss und ihre dortige Tätigkeit.

Zunächst möchte ich sagen, dass die Aufklärung der Vorgänge im Zuge der Ermittlung der Morde und weiteren Taten der Mitglieder des NSU mehr als nur wichtig sind und ich ihnen und ihren Kollegen für diese umfangreiche und schwere Arbeit danke und weiterhin viel Kraft und abschließenden Erfolg wünsche.

Die Darstellungen in der Presse und die veröffentlichten Äußerungen von ihnen und ihren Kollegen im Ausschuss lassen im meinen und vielen anderen Augen bisher nur einen Schluss zu. Die Nachrichtendienste unseres Landes haben komplett versagt und die Aufklärung u.U. auch noch behindert. Dies kann ich so nicht glauben. Sind denn für die Strafverfolgung in unserem Lande nicht Polizei und Gerichte zuständig? Haben diese denn während der gesamten Zeit keinerlei Fehler gemacht? Davon ist so gut wie nichts zu hören. Immer wenn mal die Polizei angezählt wird, dann kommt immer recht schnell ein Verweis auf die Behinderung durch die Nachrichtendienste auf (auch wenn dieser oft "an den Haaren herangezogen" scheint). Verstehen sie mich bitte nicht falsch. Die in den Nachrichtendiensten zuständigen Stellen haben Fehler gemacht, die es gilt aufzudecken und abzustellen. Doch die Aufgabe der Strafverfolgung haben andere Behörden und die haben in meinen Augen ebenso versagt, werden jedoch von ihnen und ihren Kollegen scheinbar nicht wirklich in Augenschein genommen. Vielleicht sehe ich das ja auch falsch, dann bitte ich um eine Erläuterung. Ihre Empörung für zu spät gelieferte und unvollständige Akten ist verständlich, doch sollten sie hier nicht auch ein wenig mehr Augenmaß walten lassen? Der MAD hat auf eine Akte hingewiesen, die auf Grund datenschutzrechtlicher Regelungen nicht mehr bei ihm vorhanden war. Soweit doch alles ok und trotzdem wird er für die nicht rechtzeitige Lieferung verantwortlich gemacht?

Mit freundlichen Grüßen

Marco Müller

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Antwort von
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Rehburg, 03.10.2012

Sehr geehrter Herr Müller,

Ihre Fragen gehen zum Teil von unrichtigen Annahmen aus.

im Untersuchungsauftrag des NSU-Untersuchungsausschusses heißt es:

"Der Deutsche Bundestag wird im Rahmen seiner verfassungsmäßigen Rechte alles tun, um seinen Beitrag zu einer gründlichen und zügigen Aufklärung und zu den notwendigen Schlussfolgerungen zu leisten. Dabei geht es insbesondere auch um Struktur und Arbeit der Sicherheits- und Ermittlungsbehörden."

Die Arbeit des Ausschusses konzentrierte sich zu Beginn auf die Aufklärung der Rolle der ermittelnden Behörden im Fall der NSU-Morde. Dazu wurden zunächst die zuständigen Ermittler, Vertreter der zuständigen Staatsanwaltschaften und des Verfassungsschutzes vorgeladen. Selbstverständlich wurde also auch die Arbeit der Polizei beleuchtet und auch kritisiert.

Was die Kritik des Ausschusses am MAD betrifft: Dieser wusste seit März von einer Akte, die er aber erst im September zulieferte.

Mein Vorschlag ist, Sie informieren sich auf den Seiten des Ausschusses: http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/ua/2untersuchungsausschuss/index.jsp

Da finden Sie sicher die eine oder andere Ausführung, die für Ihre Bewertung hilfreich sein könnte.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB