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Sebastian Edathy
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Frage von Andreas M. •

Frage an Sebastian Edathy von Andreas M. bezüglich Wirtschaft

Herr Edathy,

wie in den Medien (TV Fernsehen) berichtet wurde und in den Nachricht/en, ist das Urteil von BGH verkündet (vom 12.09.2012?), dass Deutschland 22 Milliarden, maximal 190 Milliarden in den ESM-Vertrag einzahlen soll?
Habe ich das so richtig verstanden ? Und wenn ich es so richtig verstanden habe, dann frage ich Sie Herr Edathy, wollen Sie durch irgendwelche Steuererhöhungen und irgendwelche Kürzungen die Summe von 22 bis 190 Milliarden hernehmen? Ich möchte sehr gerne von Ihnen erklärt haben, wie das ganze funktionieren soll. egal von welcher Summe ich rede? Ich möchte gerne von Ihnen wissen Herr Edathy, wie viel schon eingezahlt wurde? (vor der geplanten esm) Ist es richtig, dass die EU Spanien bzw spanische Banken mit einem Paket von 100 Milliarden (mehr oder weniger) gerettet wurde? Da es so viele Info,s gibt, möchte ich von direkter Hand wissen, was nun richtig oder falsch ist.

Ich würde mich freuen, wenn Sie Herr Edathy mich aufklären könnten.
Mfg A. Marschall

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Marschall,

da Sie ähnliche Fragen zum "Europäischen Stabilitätsmechanismus - ESM" gestellt haben wie Herr K. auf dieser Plattform, verweise ich auf meine Antwort: ( http://www.abgeordnetenwatch.de/sebastian_edathy-575-37545--f357149.html#q357149 )

Noch einmal möchte ich betonen, dass die Zustimmung der Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag zum ESM nicht mit einer Zustimmung zum Kurs der Bundesregierung in Sachen Euro-Rettung gleichgesetzt werden kann.

Der ESM ist als dauerhafter Rettungsschirm in der Lage, in Krisenzeiten den Staaten zu helfen, die an den Märkten in Not geraten. Das ist uns wichtig, denn der ESM soll weder Staatsfinanzierung auf Dauer betreiben noch Risiken vergemeinschaften. Er soll, auch im Interesse der Bundesrepublik Deutschland, in der Not helfen. Der ESM verfügt als internationale Finanzinstitution über eigene Mittel, die er zu strengen Bedingungen und Auflagen als Darlehen im Rahmen von Hilfsprogrammen, sog. Finanzfazilitäten, vergeben kann. Verantwortlich bleiben die Staaten, die diese Finanzhilfen erhalten. Sie müssen sie mit Zinsen zurückzahlen.

Die SPD war weder an der Erarbeitung noch an der Verhandlung dieses Vertrages beteiligt. Seit Januar 2011 waren wir gezwungen, in jeder Sitzung des Haushaltsausschusses nach dem aktuellen Stand der Verhandlungen zu fragen, um dann im Juni 2011 lediglich einen ersten Entwurf zu erhalten. Wir haben uns diesen Vertrag daher nicht zu eigen gemacht, weder während der Verhandlungen noch im Anschluss, als nach Ansicht der Bundesregierung keine Änderung des Vertrages mehr möglich war. Einige seiner Bestimmungen sind in der Tat problematisch und werfen Fragen auf. Im Bundestag stand aber nur die Zustimmung oder die Ablehnung dieses Vertrages zur Abstimmung, eine Möglichkeit für Nachverhandlungen gab es nicht.

Wir haben daher hohe und strenge parlamentarische Hürden in das ESM-Ausführungsgesetz ("ESM-Finanzierungsgesetz") eingezogen. Die beiden deutschen Vertreter im Gouverneursrat und im Direktorium müssen vor wichtigen Entscheidungen die Zustimmung des Deutschen Bundestages einholen. Gleiches gilt, wenn einem Mitgliedstaat Finanzhilfe gewährt werden und mit dem in Not geratenen Staat eine Vereinbarung über diese Hilfen geschlossen werden soll. In allen diesen Fällen muss der Deutsche Bundestag vorher zustimmen, sonst ist die Bundesregierung gezwungen, in Brüssel abzulehnen.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB