Portrait von Sebastian Edathy
Sebastian Edathy
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Sebastian Edathy zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Bijou J. •

Frage an Sebastian Edathy von Bijou J. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Edathy,

gerade habe ich gelesen, dass die Bundespolizei einen auf Verdacht wegen des Aussehen kontrollieren darf. Dies passiert mir immer öfters im Zug bzw. auch auf dem Bahnhof. Wobei die Polizisten auch zugeben, einen ... insbesondere wegen der Hautfarbe anzusprechen bzw. zu kontrollieren.

Jahrelang hatte ich mir schon überlegt, eine Klage gegen diese polizeiliche Willkür einzureichen. Nicht nur, dass ich mich trotz deutschen Pass und abgeleistetem Wehrdienst ... nie wirklich angekommen fühle, obwohl meine Eltern schon mehr als 40 Jahre hier leben sondern auch weil ich immer wieder den Eindruck habe, dass die Umsetzung der Grundrechte und der Kampf gegen die Diskriminierung eigentlich schon verloren scheint ?

Die immer wieder angeleierte Integrationsdebatte, sowohl von Herrn Wulff als auch von Herrn Gauck ... klingt für mich ... persönlich wie ein Hohn.

Meine Frage ist eigentlich nur diese: Muss man sich als dunkelhäutiger Mensch, sich wirklich das gefallen lassen ?

Mfg Johny

gelesener Artikel: http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2012-03/gerichtsurteil-kontrollen-aussehen

Portrait von Sebastian Edathy
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Bijou Johny,

vielen Dank für Ihre Fragen. Ich sehe das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz, wonach Kontrollen von Zugreisenden auf bestimmten Bahnstrecken durch die Bundespolizei aufgrund des Aussehens und ohne konkreten Verdacht erlaubt seien, kritisch.

Ein Polizeibeamter bestätigte während des Prozesses, dass die Hautfarbe des Klägers Grund für die Kontrolle gewesen sei. Meines Erachtens wird damit offen zugegeben, dass sog. „Racial Profiling“, also die Fahndung nach ethnischen Kriterien, angewandt wird. Ich halte das für sehr problematisch. Zudem häufen sich Berichte, wonach Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe oder vermuteten Herkunft auch außerhalb grenznaher Orte Kontrollen ausgesetzt sind. Es ist schlicht demütigend und diskriminierend, wenn Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe unter den Verdacht einer strafbaren Handlung gestellt werden. Diese Willkür ist nicht akzeptabel.

Der Kläger geht gegen das Urteil in Berufung, ich begrüße das. Man wird dann später sehen müssen, ob ggf. gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB