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Sebastian Edathy
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Frage von Gert B. •

Frage an Sebastian Edathy von Gert B. bezüglich Innere Sicherheit

Guten Morgen, Herr Edarthy !

In einer Ihrer Antworten hier äußerten Sie, "Es ist übrigens die Folge einer Weisung durch den damaligen Bundesinnen- und jetzigen Bundesfinanzminister - gegen Kritik auch aus den Reihen des BA VfS, daß die REP seit Jahren nicht mehr als rechtsextr. Partei in den Berichten des B-VfS genannt wird. Aus meiner Sicht handelt es sich nach wie vor um eine rechtsextreme Partei."

Ich bin zwar kein Fan dieser Partei, aber woran machen Sie ihre "Sicht" fest? - Da die REP nicht für verfassungswidrig erklärt wurden, ist es so daß Sie den Begriff "extremistisch" nur in dem für den VfS üblichen Sinne der Verdachtsmomente & Kriterien bennutzen? An Gewalttaten sind REPs m.W. nicht beteiligt.

Ich erinnere mich an die Zeit der früheren 90er, als die REP an der Stimmungsmache gegen das Asylgesetzt bzw. die "Asylbetrüger" oder "Scheinasylanten" beteilgt waren und in deren zumindest indirekten Folge dutzende Opfer deutscher Vollstrecker schwer verletzt oder getötet wurden; ob damals REPler daran beteiligt waren, kann ich mich nicht erinnern, - aber:
Durch einen ZITATENVERGLEICH aus mehrere Parteien in der REP-Zeitung vielleicht von 1994, in die ich im Bahnhofskiosk gelegentlich unentgeltlich Einblick nehmen konnte, war überraschenderweise feststellbar, daß mit Namen- und Datumsangabe vor allem Redner aus der CDU und einer gewissen SPD die rhetorisch und wenn Sie so wollen hetzerisch schärferen Geschütze als die REP aufgefahren haben, zB. auch vom bekannten Oskar Lafonataine.

Müßte man daher Ihre Partei und die CDU wenn nicht als verfassungsfeindlich, so doch wenigstens als extremistisch bezeichnen ? Oder ist das ein unzulässiger Analogieschluss, weil bei diesem Vergleich zu gegenüber den REPs einige weitere verfassungskritisch bis -feindliche Momente fehlen? Ab welcher Anzahl von verfassungs-kritisch bis -feindich eingeschätzten Momenten & Kriterien schätzen jedoch Sie eine Organsation oder Partei als solche ein?

Mit freundlichen Grüßen !
Beckmann

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Beckmann,

für Ihre Fragen bedanke ich mich. Gerne nehme ich dazu Stellung.

In dem Bericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz für das Jahr 2006 wird bzgl. der Partei „Die Republikaner (REP)“ erstmals auf einen gesonderten Eintrag unter der Rubrik „Parteien“ in dem Kapitel „Rechtsextremistische Bestrebungen und Verdachtsfälle“ verzichtet. In der Antwort der Bundesregierung (BT-Drucksache 16/4675) auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE „Entwicklungen der extremen Rechten und Maßnahmen der Bundesregierung“ vom 13.03.2007 heißt es hierzu:

Hinsichtlich der REP insgesamt liegen derzeit keine hinreichend gewichtigen tatsächlichen Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung vor, die eine gesonderte Darstellung im Verfassungsschutzbericht 2006 unter der Rubrik „Parteien“ veranlasst erscheinen lassen.

Die Entscheidung, auf eine gesonderte Darstellung der „Republikaner“ im Verfassungsschutzbericht 2006 zu verzichten, erschien mir damals insofern fragwürdig, als die Belege und Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen, die im Bericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz des Jahres 2005 genannt worden sind, weitgehend weiterhin Geltung zu haben schienen. So heißt es im Verfassungsschutzbericht 2005:

Auch 2005 waren bei den REP weiterhin tatsächliche Anhaltspunkte für rechtsextremistische Bestrebungen zu verzeichnen. Wenn auch nicht jedes Parteimitglied verfassungsfeindliche Ziele verfolgt und die Anhaltspunkte insgesamt zurückgegangen sind, so lassen sich derartige Bestrebungen doch in allen Parteigliederungen ausmachen. Sie finden sich vor allem dort, wo unterhalb der Ebene des Bundesvorstands und abseits dessen unmittelbarer Einflusssphäre eine rege innerparteiliche Debatte andauert. Die in diesen Kreisen formulierte Kritik an den gesellschaftlichen und politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland zeigt in ihrer Gesamtschau – bei unterschiedlicher Ausprägung und Dichte – Fremdenfeindlichkeit und Revisionismus. Über diesen Umstand vermag auch der Parteivorsitzende Dr. Rolf SCHLIERER nicht hinwegzutäuschen, der sich in vielen Erklärungen bemüht, den REP eine demokratische Fassade zu geben.

Auch wenn dieses nun zeitlich etwas zurückliegt, ist es für mich nur schwer vorstellbar, dass sich der hier beschriebene Sachverhalt binnen nur eines Jahres derart grundsätzlich geändert haben soll, dass die Nichterwähnung der „Republikaner“ im Verfassungsschutzbericht 2006 gerechtfertigt erscheint. Zusätzlich wird im Verfassungsschutzbericht des Jahres 2005 ausführlich aus dem Programm des REP-Landesverbandes Berlin zitiert, um den fremdenfeindlichen und völkischen Charakter der Partei zu belegen. Das Bundesparteiprogramm der Republikaner besitzt seit 2002 Gültigkeit und ist über die Homepage einsehbar.

Schließlich finden die „Republikaner“ in den Berichten verschiedener Landesämter für Verfassungsschutz für das Jahr 2006 Erwähnung. So heißt es beispielsweise im damaligen Bericht des Landesamtes für Verfassungsschutzes Baden-Württemberg:

Gleichwohl waren in Teilen der REP im Jahr 2006 weiterhin tatsächliche Anhaltspunkte für rechtsextremistische Bestrebungen gegeben, insbesondere im Hinblick auf eine Zusammenarbeit mit NPD und DVU.

Mir ist bewusst, dass die „Republikaner“ in Hinblick des von ihr ausgehenden extremistischen Bedrohungspotenzials kaum mit der DVU oder der NPD zu vergleichen sind. Im Dezember 2006 hat sich – nach Angaben des Verfassungsschutzes NRWs und Baden-Württembergs – der REP-Parteiflügel, der sich für eine Abgrenzung gegenüber der NPD und der DVU einsetzt, bei einer parteiinternen Abstimmung durchgesetzt. Als Reaktion auf dieses Ergebnis hätten zahlreiche Parteimitglieder, die dem radikaleren Parteiflügel zuzurechnen seien, die „Republikaner“ verlassen. Diese Entwicklung gilt es genau zu beobachten, und sollte sie sich dauerhaft bestätigen, kann auch zukünftig ggf. berechtigterweise auf die Erwähnung der „Republikaner“ im Verfassungsschutzbericht verzichtet werden. Zur damaligen Zeit erschien mir dies aus den oben genannten Gründen jedoch verfrüht.

Es ist prinzipiell Aufgabe der Verfassungsschutzberichte, die Öffentlichkeit über verfassungsfeindliche Bestrebungen zu informieren – auch über solche, bei denen die Verfassungsfeindlichkeit nicht immer so eindeutig ist wie bei der NPD.

Auf den polemischen Teil Ihrer Fragen gehe ich übrigens nicht ein.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Edathy, MdB