Frage an Sebastian Edathy von Björn L. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Edathy,
zunächst einmal möchte ich Ihnen danken, dass Sie so aktiv an diesem Forum teilnehmen.
Am 4.3. 2011 schreiben Sie hier:
"Der Abbau der Zweiklassenmedizin wird gewährleistet durch ein einheitliches Honorarsystem der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherungen, so dass sofort bei der Einführung der Anreiz einer Besserbehandlung von privat Versicherten entfiele. Für alte PKV-Verträge ist der Bestandschutz gewährleistet, aber die so Versicherten hätten darüber hinaus auch die Möglichkeit, sich für eine Bürgerversicherung zu entscheiden. Für alle neu Versicherten gäbe es nur die Option der Bürgerversicherung, wobei diese sowohl von privaten als auch von gesetzlichen Kassen angeboten werden könnte, wie dies z.B. auch in den Niederlanden der Fall ist."
Glauben Sie ernsthaft, dass Leute denen die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, darauf verzichten werden diese dazu einzusetzen, dass sie bevorzugt behandelt werden ?
Wie wollen Sie verhindern, dass Ärzte einen Teil ihrer Arbeitszeit anbieten, um ausschließlich Patienten außerhalb einer Bürgerversicherung, also z.B. gegen Barzahlung, zu behandeln ?
Viele Ärzte sind langfristige finanzielle Verpflichtungen eingegangen. Teilen Sie Befürchtungen, dass eine Verschlechterung der Einkommenssituation von Ärzten zu Entlassungen im Gesundheitssektor führen könnte ?
Mit freundlichen Grüßen
Björn Lorenzen
Sehr geehrter Herr Lorenzen,
für Ihre Fragen zu der von der SPD vorgeschlagenen Bürgerversicherung bedanke ich mich.
Zu Ihren ersten beiden Fragen: Nein, das glaube ich nicht. Ziel der Bürgerversicherung ist es nicht, Patientinnen und Patienten in Zukunft zu verbieten, zusätzlich privat finanzierte Gesundheitsleistungen, zum Beispiel alternative Therapien, in Anspruch zu nehmen. Welche Leistungen aus dem Gesundheitsbereich sich jemand zusätzlich leisten möchte, sollte jedem selbst überlassen sein. Diese Möglichkeit bestünde weiterhin, das soll und kann auch gar nicht verhindert werden. Die Bürgerversicherung wird keine Patientenrechte einschränken, sondern gewährleisten, dass die Krankenkassen alle Versicherten gleich behandeln und sie nicht, wie im Moment, in zwei Klassen - gesetzlich und privat Versicherte - aufteilen.
Zu Ihrer letzten Frage: Diese Befürchtung teile ich nicht, da das Konzept der Bürgerversicherung so ausgestaltet werden soll, dass die einheitliche Vergütung für Ärzte einnahmeneutral ausfällt. Das bedeutet konkret, die Einnahmen werden zwar anders verteilt, bleiben im Ergebnis jedoch gleich, so dass es zu keinen Einkommenseinbußen käme.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB