Frage an Sebastian Edathy von Dieter S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Edathy,
im Gespräch ist eine Verkürzung der Wohlverhaltensphase bei Privatinsolvenzen von 6 auf 3 Jahre.
Gilt die Verkürzung dann auch für laufende Verfahren?
Insbesondere in den Fällen, in denen die Auslöser für den Eintritt in die Privatinsolvenz länger als 15 Jahre zurückliegen, wäre das wünschenswert.
Mit freundlichen Grüßen
Berlin, 6. Dezember 2011
Sehr geehrter Herr Szuries,
für Ihre Frage bedanke ich mich. Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag ein Vorhaben zu Privatinsolvenzen formuliert. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat die Bundesregierung bisher jedoch nicht vorgelegt, lediglich für das kommende Frühjahr angekündigt. Bezüglich der konkreten Pläne der Bundesregierung sollten Sie die Bundesjustizministerin, die FDP-Bundestagsabgeordnete Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, befragen.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB