Frage an Sebastian Edathy von Johannes S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Guten Tag Herr Edathy,
am 06.04.2010 haben Sie, als Antwort auf eine Frage vom 17.03.2010, geschrieben, dass Sie gerne eine Möglichkeit hätten den eigentlichen Besteller eines Versandartikel, der zu Ihnen geschickt wurde, zu ermitteln. dies kann ich nachvollziehen. Der Schaden ist ja entstanden. Als Mittel nennen Sie dabei die Vorratsdatenspeicherung. Meiner Meinung nach greift dies aber leider zu kurz. Das nächstemal kann der Besteller dann einfach per Post bestellen. Ich denke das rechtfertigt eine Überwachung der Post und Protokollierung wer wann welche Sendung in welchen Briefkasten wirft. So lange der Inhalt des Schreibens nicht kontrolliert wird sollte der eingriff in das Postgeheimnis ja noch verhältnismäßig sein. Wie stehen Sie dazu? Sehen Sie da einen Unterschied zur Vorratsdatenspeicherung im elektronischen Verkehr? Falls ja: Warum? Falls nein: Wieso wird dies für die Post nicht diskutiert?
MfG
Schlüter
Rehburg, 15. September 2011
Sehr geehrter Herr Schlüter,
Sie beziehen sich auf einen deutlich mehr als ein Jahr zurückliegenden
Vorgang, zu dem ich mich in diesem Forum abschließend geäußert habe:
http://www.abgeordnetenwatch.de/sebastian_edathy-575-37545--f250594.html#q250594
Die Angelegenheit wird auch nicht dadurch aktueller, dass sie - zudem
sachlich nicht ganz richtig - jetzt von einem Internet-Autoren erneut
aufgegriffen wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy