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Sebastian Edathy
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Frage von Markus S. •

Frage an Sebastian Edathy von Markus S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Edathy,

in der aktuellen Steuerdiskussion hat der Parteivorsitzende der SPD Sigmar Gabriel verkündet, dass es eine Steuersenkung mit der SPD auf Pump nicht geben werde.

Soweit habe ich das noch verstanden. Was ich nicht mehr verstehe ist das in dieser Woche Union, SPD und FDP über eine Diätenerhöhung einig geworden sind. Ist diese nicht auf Pump?

Ich bin generell für höhere Diäten, wenn dafür die Altersvorsorge, Übergangsgehälter, etc. reformiert werden. Aber darauf werde ich noch viele Wahlkämpfe warten müssen. Wie ich schon sagte, ich wäre für eine Diätenerhöhung, weil ich meine das unsere Abgeordneten gut beztahlt werden müssen.

Was mir auch immer wieder aufstößt ist das sich Union, SPD und FDP hier sofort einig sind, bei Themen wie H4-Erhöhung, Steuersenkung, Krankenversicherung, etc. über Monate diskutieren und dann kommt eine Mini-Erhöhung oder ein Kompromiss, wie der Gesundheitfond, raus.

Ich verstehe nicht, dass Eurorettung und Diätenerhöhung auf Pump finanziert werden können, aber denjenigen die das alles bezahlen, nichtmal eine Mini-Steuersenkung (man könnte z.B. endlich den Soli streichen) gönnt.

Meiner Meinung alles Gründe dafür das die Wahlbeteiligungen bei den letzten Landtagswahlen erschreckend niedrig waren.

Mit freundlichen Grüßen
Markus Schneider

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Schneider,
vielen Dank für Ihre Frage.

Abgeordnete haben nach Artikel 48 des Grundgesetzes und der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung („Diät“). Die Diäten, oder wie es im Grundgesetz heißt die „Entschädigung“ der Abgeordneten, sind eine demokratische Errungenschaft. Niemand sollte in die Politik gehen, nur um Geld zu verdienen. Es darf aber auch nicht sein, dass nur diejenigen in die Politik gehen, die es sich finanziell leisten können. Wir brauchen daher eine angemessene Abgeordnetenentschädigung.

Grundgesetz und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts schreiben vor, dass die Höhe der Entschädigung durch Gesetz festgelegt werden muss. Die Übertragung der Entscheidung über die Höhe der Abgeordnetenentschädigung an eine unabhängige Kommission oder die automatische Anpassung der Entschädigung ist daher ausgeschlossen. Der Bundestag und damit die Abgeordneten selbst müssen entscheiden. Selbst über die Höhe des einem zustehenden Geldes zu entscheiden, ist nicht einfach. Nicht zuletzt deshalb hat es in den vergangenen 10 Jahren 5 Nullrunden für die Abgeordneten gegeben.

Die damit verbundene immer weitere relative Absenkung der Entschädigung der Abgeordneten kann aber auch nicht richtig sein. Das Bundesverfassungsgericht hat daran erinnert, dass die Abgeordnetenentschädigung von Zeit zu Zeit an die steigenden Lebenshaltungskosten angepasst werden müsse. Die Abgeordneten sollen wirklich unabhängig arbeiten können. Sie sollen nicht in die Versuchung geraten, sich andere Einkommensquellen zu suchen und dadurch von anderen Menschen und Interessen abhängig werden.

Der Bundestag hat daher 1995 eine Neuregelung der Abgeordnetenentschädigung verabschiedet. Die Entschädigung der Abgeordneten soll sich an dem Gehalt anderer Amtsinhaber mit ähnlicher Verantwortung und Belastung orientieren. Als Richtgröße sollen die Bezüge von Bürgermeistern kleiner Städte und Gemeinden mit 50.000 bis 100.000 Einwohnern gelten. Sie erhalten als kommunale Wahlbeamte auf Zeit eine Vergütung der Besoldungsgruppe B6. Als vergleichbar wurden auch die einfachen Richter bei einem obersten Gerichtshof des Bundes (Bundesgerichtshof, Bundesarbeitsgericht, etc.) angesehen, die bei der Ausübung ihres Amtes ähnlich wie Abgeordnete unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen sind. Sie erhalten eine Vergütung nach der Besoldungsgruppe R6.

Gegenwärtig erhalten die Abgeordneten eine Entschädigung, die geringer ist als gesetzlich vorgesehen. Als die Vergütung für B6 und R6 nach den Tarifrunde 2008/2009 und der Tarifrunde 2010/2011 angehoben wurde, haben die Abgeordneten auf eine Erhöhung ihrer Entschädigung verzichtet. Die Entschädigung der Abgeordneten entspricht derzeit dem Niveau von B6/R6 aus dem Jahr 2007.

Um die Abgeordnetenentschädigung wie gesetzlich vorgesehen an die Vergütung von B6/R6 anzupassen, wurde entschieden, die Entschädigung von jetzt 7.668 Euro in zwei Schritten anzuheben: Zum 1. Januar 2012 und zum 1.Januar 2013 wird die Abgeordnetenentschädigung um jeweils 292 Euro angehoben. Im Jahr 2013 wird die Abgeordnetenentschädigung dann 8.252 Euro betragen und damit dem Stand von B6/R6 im Jahr 2010 entsprechen.

Außerdem wird eine unabhängige Kommission beim Deutschen Bundestag eingesetzt, die bis Ende der laufenden Wahlperiode ein Verfahren empfehlen soll, wie die Diäten künftig angepasst werden und wie die Altersversorgung künftig geregelt werden kann.

Im internationalen Vergleich sind die deutschen Diäten moderat: Gemessen an der Zahl der Einwohner, die ein Abgeordneter vertritt, liegen die Diäten auch nach der Erhöhung im unteren Drittel in Europa. Insgesamt machen die Diäten übrigens nach dieser Erhöhung einen Betrag von nur 0,75 Euro pro Einwohner und Jahr aus.

Insgesamt handelt es sich um eine zurückhaltende Diätenerhöhung. Im Durchschnitt steigen die Diäten von 2010 bis 2013 jedes Jahr um 1,9 Prozent. Das ist auch im Vergleich zu aktuellen Tarifabschlüsse moderat und absolut vertretbar: So wurde in der Chemischen Industrie eine Tariferhöhung von 4,1 Prozent zum April 2011 vereinbart, im Baugewerbe steigen die Löhne und Gehälter und Gehälter dieses Jahr um 3,0 Prozent und bei Volkswagen wurde eine Erhöhung von 3,1 Prozent zum Mai 2011 erreicht.

Entgegen einer weit verbreiteten Vorstellung müssen die Abgeordneten ihre Diäten übrigens voll versteuern. Dabei wird es auch bleiben.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB