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Frage von Klara S. •

Frage an Sebastian Edathy von Klara S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Edathy,

Ihre Antwort zu meiner Frage vom 11.02. in Bezug auf die rechtswidrig verhinderte Demonstration der Jungen Landsmannschaft Ostdeutschlands habe ich gelesen. Ich teile sicherlich nicht die Ziele dieser Organisation, bin allerdings ein Befürworter des Rechtsstaates. Und genauso wenig wie George W. Bush Menschenrechte in der Welt durchsetzen sollte, indem er selbst die Menschenrechte bricht, sollten in Deutschland Rechtsradikale dadurch bekämpft werden, dass das Grundgesetz gebrochen wird. Aus diesem Grund hat mich Ihre Antwort sehr irritiert, denn ich bin nach dieser Antwort nicht mehr sicher, ob Sie als Abgeordneter noch jederzeit auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Bevor andere Leser und ich voreilige Schlüsse aus Ihrer Antwort ziehen, möchte ich noch einmal konkret nachfragen, inwieweit Sie zum im Grundgesetz aufgeführten Versammlungsrecht stehen:

A) Gilt das Versammlungsrecht auch für Rechtsradikale, solange es sich nicht um ein strafrechtlich verbotenes Anliegen handelt und es deshalb nicht gerichtlich untersagt worden ist?

B) Wer entscheidet in unserem Rechtsstaat, ob eine Demonstration zulässig ist? Ordentliche Gerichte oder jemand anderes?

C) Auf meine Frage, ob Sie mit dem Bundesverfassungsrichter Masing und seinen Kollegen übereinstimmen, der in einem Artikel der FAZ geäußert hat: "Es ist keine gute Tat, rechtsradikale Demonstrationen zu verhindern" ( http://www.faz.net/s/RubD5CB2DA481C04D05AA471FA88471AEF0/Doc~E7589552636A9442099A4E3F2CB32B021~ATpl~Ecommon~Scontent.html ) haben Sie ausweichend geantwortet, dass Sie auch dieses Jahr nach Dresden fahren werden, um ein Zeichen gegen Rechtsradikale zu setzen. Meine Frage an Sie war allerdings nicht, ob Sie Gegendemonstrationen für zulässig halten oder daran teilnehmen, sondern meine Frage war, ob Sie den Verfassungsrichtern zustimmen, dass die Verhinderung einer gerichtlich genehmigten Demonstration von Rechtsradikalen keine gute Tat ist.

Mit freundlichen Grüßen
Klara Schütz

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Schütz,

sollten Sie bezüglich meiner Person "nicht mehr sicher, ob Sie als Abgeordneter noch jederzeit auf dem Boden des Grundgesetzes stehen" sein, erübrigt sich ja wohl die Beantwortung Ihrer sogenannten Fragen. Ich lasse mich in diesem Forum gewiss nicht vorführen.

MfG
Sebastian Edathy, MdB