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Sebastian Edathy
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Frage von Hans K. •

Frage an Sebastian Edathy von Hans K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Edathy

Das Personalausweisgesetz verlangt zwingend den Sichtbaren Aufdruck des Familiennamen und die Staatsangehörigkeit, des Ausweisinhabers. Der Familienname wird wiederrechtlich nur mit Name angegeben, auch die Staatsangehörigkeit wird nicht angegeben, nur eine Bezeichnung Deutsch. Frage: warum verweigert mir die Bundesrepublik Deutschland Meinen Familiennamen und meine Staatsangehörigkeit im dem Bundesdeutschen Personalausweis?
Wie lautet die Staatsangehörigkeit, Deutschland oder Bundesrepublik Deutschland?

Gruß

H. Klein

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Klein,

laut Personalausweisgesetz enthält der Personalausweis neben dem Lichtbild des Ausweisinhabers und seiner Unterschrift folgende Angaben über seine Person: Familienname und ggf. Geburtsname, Vorname(n), Doktorgrad, Ordensname/Künstlername, Tag und Ort der Geburt, Größe, Farbe der Augen, gegenwärtige Anschrift, Staatsangehörigkeit. Diese Angaben werden sicher auch auf Ihrem Personalausweis zu finden sein.

Die Staatsangehörigkeit für einen Deutschen nach Art. 116 GG lautet „deutsch“.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Edathy, MdB