Frage an Sebastian Edathy von Katharina K. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Edathy
Als Vorsitzender des Innenausschuss haben Sie im Juni 2008 der Bundesregierung eine Beschlussempfehlung zum Geldwäschebekämpfungergänzungsgesetz vorgelegt.
Hierzu habe ich drei Fragen:
1) Ist dieses GwBekErgG mit der sog. 3. Geldwäsche-Richtlinie gleichzusetzen?
2) Was ist daraus geworden?
3) Falls Antwort 1) nein lautet: Hat Deutschland die 3. Geldwäsche-Richtlinie bereits umgesetzt?
Herzlichen Dank für eine rasche Antwort,
mit besten Grüssen,
Katharina Kuonen
Berlin, 6. Mai 2010
Sehr geehrte Frau Kuonen,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:
Ja, das Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz dient der Umsetzung sowohl der sog. „3. Geldwäsche-Richtlinie“, der Richtlinie 2005/60/EG als auch der Richtlinie 2006/70/EG.
Zu der zweiten Frage: Das Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz ist am 13. August 2008 in Kraft getreten.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB