Frage an Sebastian Edathy von Robert R. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Edathy,
der Öffentlichkeit wurde vermittelt das ein Paintballverbot vom Tisch sei.
In der Tagesordnung zur nächsten Sitzung des Bundesrates am 10.07.2009 soll das “Vierte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes“ behandelt werden.
Unter Punkte 15 lese ich nun bei „zu 577/09” unter 3.2 „ist zu prüfen, inwieweit Möglichkeiten bestehen, reale Spiele mit Tötungs- oder Verletzungssimulation bei Bedarf zu unterbinden oder zumindest –etwa durch Altersgrenzen oder Vorgaben zur Gestaltung des Spiels- sinnvoll einzuschränken.“??
Diese bestehen bereits, Paintball als Spiel ist in Deutschland erst ab 18 erlaubt, es gibt keine Felder wo ein minderjähriger spielen darf. Die Markierer sind erst ab 18 erhältlich.
Und unter „577/1/09” 2. c, bb “Paintball als Spiel, bei dem die Tötung oder Verletzung von Menschen unter Einsatz von Schusswaffen oder diesen nachgebildeten Gegenständen simuliert wird, zu verbieten und bei einem Verstoß gegen das Verbot als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld zu bewehren.“
Ist das der Versuch heimlich still und leise nun doch ein Paintballverbot unter möglichst wenig Aufsehnen durchzusetzen um dann die Öffentlichkeit vor vollendete Tatsachen zu stelle?
Ich habe die Diskussion verfolgt und war wie viele andere sehr erleichtere als dieser, aus meiner sicht überzogene und von Aktionismus getriebene, Versuch einer Gesetzgebung scheinbar fallengelassen wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Robert Ramm
Rehburg, 13. Juli 2009
Sehr geehrter Herr Ramm,
ich bedanke mich für Ihre Fragen vom 7. Juli 2009 zu einem möglichen "Paintball"-Verbot.
Ich habe mich zu diesem Thema inhaltlich bereits eingehend in diesem Forum geäußert.
Der Bundestag hat beschlossen, dass ein "Paintball"-Verbot vorerst nicht erfolgt - insbesondere aus den Gründen, die ich in meinen entsprechenden Ausführungen nachlesbar dargelegt habe.
Der angenommene Beschlussvorschlag des Innenausschusses des Bundestages (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/134/1613423.pdf) beinhaltet auf den Seiten 10 bzw. 11 eine Aufforderung an die Bundesregierung, zu prüfen, ob es einen Einschränkungs- oder einen Verbotsgrund für "reale Spiele mit Tötungs- oder Verletzungssimulation" gibt. Hierfür bedarf es eingehender Untersuchungen, aber keiner voreiligen Festlegungen. Entsprechende wissenschaftliche Studien können und sollten hierzu von der Bundesregierung in Auftrag gegeben werden, eine eventuelle Entscheidungs-Zuständigkeit läge aber auf jeden Fall beim Bundestag, da die Bundesregierung zwar Gesetzesänderungen vorschlagen, aber selbstverständlich nicht beschließen kann.
Der Bundesrat hatte in der Empfehlung seiner Ausschüsse (http://www.bundesrat.de/cln_099/SharedDocs/Drucksachen/2009/0501-600/577-1-09,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/577-1-09.pdf) zunächst geplant, die Bundesregierung aufzufordern, ein "Paintball"-Verbot zu initiieren (wofür es freilich, wie erwähnt, eines Bundestags-Beschlusses bedürfte).
Der Bundesrats-Beschluss selber (http://www.bundesrat.de/cln_099/SharedDocs/Drucksachen/2009/0501-600/577-09_28B_29,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/577-09(B).pdf) beinhaltet diese Aufforderung nicht mehr - ich nehme an, weil die vom Bundestag angenommene Beschlussempfehlung des Bundestags-Innenausschusses als ausreichend betrachtet wird.
Fazit: Gibt es einen "Versuch(,) heimlich still und leise nun doch ein Paintballverbot unter möglichst wenig Aufseh(n)en durchzusetzen(,) um dann die Öffentlichkeit vor vollendete Tatsachen zu stelle(n)", wie Sie fragen? Nein, gibt es nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB