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Frage von Viktor M. •

Frage an Sebastian Edathy von Viktor M. bezüglich Staat und Verwaltung

Welche Konsequenzen ergeben sich für den INNENAUSSCHUSS aus der Antwort der Bundesregierung und der Postnachfolgeunternehmen (PNU) vom 17.6.09 (BT - Drucksache 16/12750) zur Situation der Postbeamten? Blickwinkel: Rechtsaufsicht des Bundesfinanzministeriums nach § 20 Postpersonalrechtsgesetz. !
Reicht es, wenn , wie geschehen, die Bundesregierung die Antworten der PNU an die nachfragende FDP- Fraktion weitergibt oder ergibt sich aus der Eigenschaft des BFinMin als Rechtsaufsichtsbehörde nicht eine weitergehende Überwachungs- und auch Hinweis bzw. Anweisungspflicht an die PNU?

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Antwort von
SPD

Rehburg, 7. Juli 2009

Sehr geehrter Herr Mojse,

ich bedanke mich für Ihre Fragen vom 30. Juni 2009 zu den so genannten Postnachfolgeunternehmen. Eine Anrede und eine Schlussformel hätte ich für selbstverständlich gehalten. Auch in einem Internetforum bedarf es eines Mindestmaßes an Höflichkeit!

Hinsichtlich Ihrer Frage zur Antwort der Bundesregierung zur „Beschäftigungssituation der Beamtinnen und Beamten bei den Postnachfolgeunternehmen“ (das ist übrigens die Bundestagsdrucksache 16/13403; die von Ihnen genannte Drucksache 16/12750 war die Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion) weise ich darauf hin, dass § 20 des Postpersonalrechtsgesetzes (PostPersRG) lediglich die Rechtsaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen regelt. Die Rechtsaufsicht verlangt, dass die überwachende Behörde dafür sorgt, dass die untergeordnete Behörde die Schranken der Gesetze einhält und die ihr durch Gesetz auferlegten Pflichten erfüllt. Demnach schreitet das Bundesfinanzministerium nur ein, wenn ein rechtswidriges Handeln festgestellt wird. Die Ausübung des Ermessens wird weiterhin nur auf Ermessensfehler untersucht, und die Zweckmäßigkeit des Handelns bleibt außer Betracht. Es handelt sich eben nicht um eine weitergehende Fachaufsicht.

Unter diesen Voraussetzungen ergeben sich für mich persönlich keine Konsequenzen aus der Antwort der Bundesregierung, denn ich erkenne nicht, dass das Bundesministerium der Finanzen „Überwachungs-, Hinweis- oder Anweisungspflichten“ gegenüber den Postnachfolgeunternehmen verletzt hätte.

Ob sich – entsprechend Ihrer Frage – hieraus für den Innenausschuss des Deutschen Bundestages Konsequenzen ergeben, ist ggf. eine Frage, die Sie an die innenpolitischen Sprecher der fünf Bundestagsfraktionen richten sollten.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB