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Sebastian Edathy
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Frage von Erich H. •

Frage an Sebastian Edathy von Erich H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Werter Herr Edathy,

vorgestern habe ich in der Zeitung gelesen, dass die SPD gegen die Untersuchung der Bundestagsabgeordneten, der alten Bundesländer gestimmt hat, obwohl die Aussage von Herrn Wolf vorliegt, dass das MfS im Bundestag Mitarbeiter in Fraktionsstärke hatte. Reicht das Geld immer nur für die ehemalige DDR, wenn es sich um Straftaten handelt?
1950 hat sich die SPD bei den Alliierten dafür eingesetzt, dass deutschen Verbrecher gegen die Menschlichkeit ihre Strafe nicht absitzen müssen. So ist es auch geschehen. Z.B. Herrn Ernst von Weizsäcker, der regelmäßig Deportationen (Juden) ins KZ zum Vergasen geschickt hat, musste nur etwas über ein Jahr in Haft. Die Anklage lautete auf Todesstrafe.
Warum hat sich Ihre Partei für diese international geächteten Straftäter eingesetzt?
Lit.: Katalog zur Ausstellung des Bundesministers der Justiz "Im Namen des Deutschen Volkes"
Mit freundlichen Grüßen

E. Humplik

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Humplik,

vielen Dank für Ihre Fragen vom 26. Juni 2009 zum Thema Demokratie und
Bürgerrechte.

Ich unterstütze grundsätzlich die Position, den Einfluss der Stasi auf die Arbeit der Bundesregierung und des Deutschen Bundestags zu untersuchen sowie die Mitarbeit Ost- und Westdeutscher am Staatssicherheitsdienst der DDR gründlich aufzuarbeiten. Der von Ihnen angesprochene und von der FDP-Bundestagsfraktion vorgelegte Antrag zur Stasi-Überprüfung aller Bundestags-abgeordneten bis 1990 und Mitarbeitern von Bundesbehörden war meines Erachtens jedoch aus rechtlichen Gründen abzulehnen. Diese Einschätzung hat der Deutsche Bundestag mit seinem Beschluss vom 29. Mai 2009 mehrheitlich geteilt. Nach dem Antrag wäre eine verdachtsunabhängige Kontrolle erfolgt, deren Ausmaß nicht abschätzbar wäre und die mit dem verfassungsrechtlichen Status eines Abgeordneten sowie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht vereinbar gewesen wäre.

Hinsichtlich Ihrer Fragen zu Begnadigungen von NS-Verbrechern in den 1950er Jahren verweise ich auf den zweiten und dritten Absatz der Antwort meines Kollegen Stephan Hilsberg, MdB, vom 28. Mai 2009 auf Ihre inhaltsgleiche Frage: http://www.abgeordnetenwatch.de/stephan_hilsberg-650-5513--f173880.html#q173880 einsehen.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB