Frage an Sebastian Edathy von Ferenc J. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Edathy,
im Zuge der Dienstrechtsreform habe ich Sie als einen engagierten Politiker wahr genommen, und mich gefreut, dass Sie bei abgeordnetenwatch so bereitwillig Auskunft auf diverse Fragen dazu gegeben haben.
Nun habe ich eine Frage zur Überleitung in das DNeuG. Immer wieder wurde von allen Seiten propagiert, dass es für die bestehenden Beamtenverhältnisse bzgl. der Besoldung zu keinen Nachteilen kommen wird. Dieser Eindruck wurde verstärkt durch die Tatsache, dass anlässlich der Überleitung zunächst (!) niemand niedrigere Bezüge haben würde, sondern im Zweifel sogar geringfügig höhere. Auch die Tatsache, dass es bei der Endstufe keinerlei Diskrepanzen gibt, ist sehr geeignet, den o.g. Eindruck zu erhärten.
Nun habe ich nachgerechnet und Folgendes festgestellt:
Bei mir konkret (Jahrgang 1970) wird es so sein, dass ich, wenn ich meine derzeitige Besoldungsgruppe A14 bis 2037 fortrechne ein Minus von 5071 Euro entseht, bei A13 wären es 3538 Euro, aber bei A 12 wären es 2423 Euro plus und bei A15 sogar 7820 Euro plus. Und bei A16 8956 Euro plus! Eine Kollegin (Jahrgang 1975, A14) trifft es noch härter, wie die folgenden Zahlen verdeutlichen: A12=4220 plus, A13=9922 minus, A14=13422 minus!!!, A15=16162 plus, A 16=18616 plus!!!
Nun frage ich Sie, ob es tatsächlich gewollt ist, dass die Besoldungsgruppen A13 und A14 den Schluck aus der Gehaltspulle vor allem für die Gruppen A15 und A16 bezahlen sollen??? Ich hoffe nicht, dass dies etwas damit zu tun hat, dass die Beamten in den Minsterien, die das ganze festgelegt haben, wahrscheinlich selbst hauptsächlich in A15 und A16 eingruppiert sind.
Ich empfinde diese Art der Überleitung als eine grobe Ungerechtigkeit und kann einfach nicht verstehen, dass zwei Besoldungsgruppen so sehr benachteiligt werden.
Gibt es Bestrebungen die aufgezeigte Ungerechtigkeit zu korrigieren oder ist es tatsächlich ein gewollter Zustand? (Wenn ja, mit welcher Rechtfertigung?)
Hochachtungsvoll
F. John
Rehburg, 25. Juni 2009
Sehr geehrter Herr John,
vielen Dank für Ihre Frage vom 22. Juni 2009 zur Überleitung nach dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG) sowie für Ihre inhaltsgleiche E-Mail an mich vom 23. Juni 2009.
Da ich inzwischen mehrere Schreiben zu dieser Thematik erhalten habe und auch ich die aufgezeigten Diskrepanzen als klärungsbedürftig einschätze, werde ich den Bundesminister des Innern, Dr. Wolfgang Schäuble, MdB, anschreiben und um eine Stellungnahme bitten. Sobald mir diese vorliegt, werde ich meine Antwort ergänzen.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB