Frage an Sebastian Edathy von Roy S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Edathy,
ich habe eine Frage zur Überleitung in das DNeuG. Bei einer Überleitung eines Beamten A10 Alterstufe 3, der im Juli die Alterstufe 4 erhalten würde, komme ich auf die neue Erfahrungsstufe 2. Bei solch einer Überleitung wird der Beamte, obwohl das "Weihnachtsgeld" schon integriert ist, um ca. 1000 Euro Brutto jährlich schlechter gestellt als im alten System oder zu einem Kameraden, der im Juni die Altersstufe 4 erreicht hätte. Entspricht diese Regelung nicht ebenfalls einer Diskriminierung aufgrund des Alters? Und wo ist die verkündete Beibehaltung der Bezüge hinsichtlich der Überleitung?
Mit freundlichen Grüßen
Roy Sieber
Sehr geehrter Herr Sieber,
vielen Dank für Ihre Fragen vom 19. Juni 2009 zum Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG).
Das Dienstrechtsneuordnungsgesetz, das der Deutsche Bundestag am 12. November 2008 verabschiedet hat, verfolgt das Ziel, die bisherigen Bezüge der Bundesbeamtinnen und –beamten nach der Überleitung beizubehalten. Dafür existieren Überleitungstabellen vom alten ins neue Recht, die sicherstellen, dass grundsätzlich keine Schlechterstellung erfolgt. Entsprechende Bedenken sind auch von den Sachverständigen in der Anhörung des Innenausschusses am 7. April 2008 nicht geltend gemacht worden. Dass es bei der Umstellung vom bisherigen Grundgehaltssystem in das neue Grundgehaltssystem im Einzelfall zu Abweichungen – nach unten wie nach oben – kommen kann, lässt sich bei einer Reform diesen Ausmaßes leider nicht ganz vermeiden. Entscheidend ist, dass es bezogen auf das Lebenseinkommen zu keinen signifikanten Abweichungen kommt.
Wenn Sie eine detaillierte Auswertung Ihres Falles wünschen, können Sie mir gern Ihre Unterlagen zukommen lassen, die ich dann prüfen lassen würde. Sie können mir über sebastian.edathy@bundestag.de eine entsprechende Email senden. Alternativ können Sie sich selbstverständlich auch an Ihren Dienstherren wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB