Frage an Sebastian Edathy von Hartmut M. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Edathy,
haben sie der vom Bundestag mehrheitlich beschlossenen Waffenrechtsverschärfung zugestimmt?
Mit freundlichen Grüßen,
H. Müller, Stadthagen
Rehburg, den 23. Juni 2009
Sehr geehrter Herr Müller,
vielen Dank für Ihre Frage vom 19. Juni 2009 zum Waffenrecht.
Ich habe der in der vergangenen Woche vom Deutschen Bundestag beschlossenen Waffenrechtsreform zugestimmt. Die entsprechende Beschlussempfehlung und den Bericht des federführend zuständigen Innenausschuss des Deutschen Bundestages vom 17. Juni 2009 können Sie unter http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/134/1613423.pdf nachlesen.
Zwar war ich – wie vom Beginn der Debatte um eine mögliche Waffenrechtsverschärfung nach dem schrecklichen Ereignis in Winnenden an regelmäßig öffentlich geäußert – gegen gesetzgeberische Schnellschüsse und vor allem dagegen, Jäger und Sportschützen unter einen „Generalverdacht“ zu stellen. Den nun gefundenen Kompromiss der Koalitionsfraktionen halte ich indes für einen angemessenen Ausgleich zwischen öffentlicher Sicherheit und den Interessen von Legalwaffen-Besitzern.
Der Deutsche Bundestag hat u.a. folgende Änderungen zum Waffenrecht beschlossen:
- Anhebung der Altersgrenze für das Schießen mit großkalibrigen Waffen in Schützenvereinen von 14 auf 18 Jahre
- Erleichterung der Kontrolle der sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition in Räumlichkeiten der Waffenbesitzer
- Einführung eines elektronischen Nationalen Waffenregisters bis zum Ende des Jahres 2012
- Schaffung der Möglichkeit, behördlich eingezogene Waffen zu vernichten
- Strafbewehrung der vorsätzlich vorschriftswidrigen Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition, wenn dadurch die Gefahr besteht, dass diese Gegenstände abhanden kommen
- Einführung einer bis Ende 2009 befristeten Amnestieregelung für Besitzer illegaler Waffen bei Abgabe derselben
Ich habe mich innerhalb des Bundestages für eine Reform mit Augenmaß eingesetzt. Das Ergebnis trage ich mit.
Zu Denken hat mir gegeben, dass in den letzten Wochen die Zahl der Waffenschrank-Verkäufe sprunghaft angestiegen ist, obwohl die Pflicht zu einer entsprechenden sicheren Waffen-Lagerung bereits seit sechs Jahren besteht.
Es geht nicht um Gängelung von Jägern und Schützen, sondern um einen vernünftigen Interessenausgleich. Dieser ist mit dem jüngsten Bundestags-Beschluss gewahrt.
Mit freundlichen Grüßen nach Stadthagen
Sebastian Edathy, MdB