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Sebastian Edathy
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Frage von Martin B. •

Frage an Sebastian Edathy von Martin B. bezüglich Recht

Öffentliche Anhörung von Sachverständigen zur
„Änderung des Waffenrechts“ vor dem Innenausschuss des Bundestages

Sehr geehrter Herr Edathy,

zu der am 15.06.09 angesetzten Öffentlichen Anhörung zur „Änderung des Waffenrechts“ führt die Fördervereinigung Legaler Waffenbesitz e.V. (FvLW e.V.) aus:

"Die FvLW e.V. sieht tatsächlich nur jeweils einen Experten in Sachen Sportschützenwesen und einen Experten im Jagdwesen und fragt sich, wie und auf welcher Grundlage die anderen Gäste als Experten für diese Anhörung geladen wurden. Weiter bedauert die FvLW e.V., dass keine ausgewiesenen Experten von Seiten der Großkaliberverbände, Waffensachverständigen oder Fachreferenten des BKA mit Zahlen und Fakten geladen wurden."

Warum wurde insbesondere statt eines Vertreters der GdP ein Vertreter des eher unbedeutenden BDK eingeladen?

Wären Sie bitte so freundlich, zu erläutern, welche Auswahlkriterien für die Ladung der Sachverständigen maßgebend ist, und auf welche Weise die Entscheidung des Innenausschusses zur Ladung derselben zustande kommt.

Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Martin Berthold

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Antwort von
SPD

Rehburg, den 11. Juni 2009

Sehr geehrter Herr Berthold,

vielen Dank für Ihre Frage vom 10. Juni 2009 zur am 15. Juni 2009 stattfindenden öffentlichen Anhörung des Innenausschuss des Deutschen Bundestages zum Waffenrecht.

Ich habe zu der von Ihnen gestellten Frage eine Vielzahl von Zuschriften, teils vollkommen identischen Inhalts, erhalten. Daher nutze ich die Beantwortung zur generellen Erläuterung des Verfahrens bei der Auswahl von Sachverständigen für Anhörungen im Deutschen Bundestag bzw. speziell für Anhörungen des von mir geleiteten Innenausschusses.

An der öffentlichen Anhörung am kommenden Montag werden insgesamt acht Sachverständige teilnehmen. Deren Namen können Sie unter http://www.bundestag.de/ausschuesse/a04/anhoerungen/Anhoerung_25/TO_25.pdf einsehen.

In der Regel benennt der Innenausschuss des Deutschen Bundestages sieben Sachverständige für eine Anhörung. Auf diese Anzahl haben sich die Obleute der fünf Bundestags-Fraktionen auch in diesem Fall geeinigt. Nach einem Berechnungsschlüssel, der sich aus dem Proporz ergibt, können die Bundestagsfraktionen der SPD und der CDU/CSU jeweils zwei Sachverständige und die übrigen drei Bundestagsfraktionen jeweils einen Sachverständigen benennen.

In der Anhörung zum Waffenrecht am kommenden Montag werden diese sieben durch eine weitere Sachverständige ergänzt, die vom Aktionsbündnis Winnenden benannt wurde. Dem haben alle fünf Fraktionen ausdrücklich zugestimmt.

Ihre Kritik, warum Sachverständige einzelner Behörden oder Vereinigungen benannt bzw. nicht benannt wurden, sollten Sie daher gegenüber den einzelnen Fraktionen äußern, die in ihrer Entscheidung frei sind. Ich bin als Vorsitzender des Bundestags-Innenausschusses nicht selber für die Auswahl der Sachverständigen zuständig.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB