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Frage von Andreas B. •

Frage an Sebastian Edathy von Andreas B. bezüglich Innere Sicherheit

Zu dem Gesetzesentwurf von Ursula van der Leyen, wird im Moment ja viel diskutiert. Hier drei kurze Fragen an Sie:

1. Wäre es nicht sinnvoll im Zuge von "Checks and Balances"
Kontrollinstanzen in das Gesetz einzubauen, anstatt dem BKA hier umfassende Macht zu geben?
Wenn ja wie sollten diese Kontrollmechanissmen aussehen?

2. Ich nehme an, dass Sie auch vorrangig möchte dass die Täter verurteilt werden. Dies könnte man bezwecken, in dem nur Inhalte ausserhalb der EU gesperrt würden. Wie stehen Sie dazu, nur Internetseiten aus Ländern, wo der staatliche Zugrif nicht möglich ist zu filtern?

3. Bisher soll diese Sperre nur für gewerbliche Netzwerke gelten, dies heißt, dass staatliche Netzwerke nicht gefiltert würde. Wäre es nicht besser im Zuge eines umfassenden Schutzes auch staatliche Netzwerke (Schulen, Unis, Behörden, Polizei etc...) zu filtern?

Vielen Dank schon im Vorfeld für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Baier

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Antwort von
SPD

Rehburg, den 11. Juni 2009

Sehr geehrter Herr Baier,

vielen Dank für Ihre Fragen vom 8. Juni 2009 zum Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen (Bundestags-Drucksache 16/12580).

Hinsichtlich eines Teiles Ihrer Fragen, insbesondere in Bezug auf eine Sperrung von Internetseiten ausschließlich außerhalb der Europäischen Union, verweise ich auf meine Antwort in diesem Forum
an Herrn Intemann vom 25. Mai 2009. Darüber hinaus möchte ich Ihnen mitteilen, dass der Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages am 27. Mai 2009 eine öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchgeführt hat. Diese Anhörung zum Entwurf eines so genannten Kinderpornografie-Bekämpfungsgesetz hat die Erwartung der SPD-Bundestagsfraktion bestätigt, dass der Gesetzentwurf in wesentlichen Punkten verändert werden muss, um zustimmungsfähig zu sein.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat Änderungsforderungen.

1. Verankerung des Subsidiaritätsprinzips:
Das BKA soll bei Internet-Seiten mit kinderpornografischen Inhalten verpflichtet werden, zunächst die Host-Provider zu kontaktieren, damit die Seiten gelöscht werden. Erst wenn das erfolglos bleibt, soll die Seite auf die Sperrliste gesetzt werden dürfen.

2. Richterliche Überprüfung:
Betroffene Seiten-Anbieter und Host-Provider sollen eine Benachrichtigung und eine Widerspruchsmöglichkeit gegen die Aufnahme auf die Sperrliste erhalten. Im Fall des Widerspruchs soll eine richterliche Kontrolle stattfinden, sofern das BKA die Sperrung weiter befürwortet.

3. Datenschutz:
Da das Gesetz der Prävention dient, sollen Daten, die bei der Sperrung und der einzurichtenden Stoppseite anfallen, nicht zum Zwecke der Strafverfolgung genutzt werden dürfen. Das ist u.a. deshalb wichtig, weil nicht auszuschließen ist, dass ein Internet-Nutzer zufällig, z.B. wegen eines entsprechenden Links in einer Email, solche Seiten aufruft.

4. Spezialgesetzliche Regelung:
Zur eindeutigen Klarstellung, dass nur eine Sperrung von Internet-Seiten mit Kinderpornografie beabsichtigt ist, nicht jedoch von anderen Inhalten, fordert die SPD-Bundestagsfraktion ein Spezialgesetz statt der bislang vorgesehenen Regelung im Telemediengesetz. Dies würde auch der systematischen Klarheit dienen.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat ihre Forderungen an die Unionsfraktion herangetragen und wird in den weiteren Verhandlungen auf deren Umsetzung drängen.

Mit diesen Kernforderungen greift die SPD-Bundestagsfraktion die wesentlichen Kritikpunkte der Experten auf, die sich aus der öffentlichen Anhörung ergeben haben. Zudem wird damit den Bedenken Rechnung getragen, die in den vergangenen Wochen intensiv innerhalb der Internet-Community diskutiert wurden. Die SPD-Bundestagsfraktion hat von Beginn an deutlich gemacht, dass nur eine gesetzliche Regelung auf klarer rechtsstaatlicher Grundlage mitgetragen werden kann. Bei dem richtigen und wichtigen, entschiedenen Einsatz gegen Kinderpornografie ist zudem bedeutsam, die Internet-Community aktiv mit einzubinden. Deshalb wurden mit einigen Vertreterinnen und Vertretern aus diesem Bereich Gespräche geführt. So haben sich Vertreter der SPD-Fraktion und des SPD-Parteivorstandes mit dem Chaos Computer Club (CCC) sowie Frau Franziska Heine getroffen, die eine kritische Petition eingebracht hat, der sich inzwischen mehr als 100.000 Internetnutzer angeschlossen haben. Die SPD nimmt deren Bedenken und Anregungen ernst.

Durch die Forderung der SPD-Bundestagsfraktion nach einer richterlichen Kontrolle ist Ihre Frage nach ausreichenden „Checks und Balances“ bereits beantwortet. Staatliche Einrichtungen wie Behörden, Bibliotheken, Universitäten und Schulen nimmt der Gesetzentwurf bewusst aus. Allerdings wird auch dies teilweise kritisiert, so dass die Diskussion auch in diesem Punkt noch nicht abgeschlossen ist. Für weiterführende Fragen schlage ich vor, dass Sie sich an den stellvertretenden wirtschaftspolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Martin Dörmann, MdB, wenden, da der Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages den Gesetzentwurf federführend berät.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB