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Frage von Johannes S. •

Frage an Sebastian Edathy von Johannes S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Edathy,

nach den schrecklichen Ereignissen in Winnenden wird über die Verschärfung des Waffengesetzes dabattiert. Dabei wird meist über Waffen gesprochen. Dass erst Munition eine Waffe gefährlich macht, wird offensichtlich außer Acht gelassen.
Durch die Medien wurde berichtet, dass im Falle Winnenden der Zugriff sowohl auf Waffen als auch auf Munition leicht möglich war.
Ich halte es deshalb für dringlich, dass Waffen und Munition endlich strickt getrennt gelagert und gesichert werden müssen.

Ich bitte Sie, mir mitzuteilen, was der BT bei der geplanten Verschärfung des Waffengesetzes hinsichtlich der Trennung von Waffen und Munition bei der Lagerung beabsichtigt.

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Antwort von
SPD

Berlin, 25. Mai 2009

Sehr geehrter Herr Schröer,
vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 20. Mai 2009 zum Thema Waffenrecht.

Entgegen Ihrer Auffassung entspricht es keineswegs der Tatsache, dass das Thema Munition bei der Diskussion um eine mögliche Reform des Waffenrechts außer Acht gelassen wird. Es ist freilich so, dass dieser Bereich bereits geregelt ist. § 36 Abs. 1 Waffengesetz (WaffG) beinhaltet schon jetzt die grundsätzliche Verpflichtung zur getrennten Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition. Ein Verstoß hiergegen stellt nach geltendem Recht eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann (§ 53 WaffG).

In einer möglichen Reform des Waffenrechts dürfte eine Verbesserung der Kontrolle über die Verwahrung von Waffen und Munition ein zentraler Punkt sein. Ebenfalls existieren Vorschläge, dass in Zukunft der Antragsteller vor Erteilung der Waffenbesitzerlaubnis nachweisen muss, dass er Maßnahmen zur sicheren Aufbewahrung der Waffen getroffen hat. Die unsachgemäße Lagerung von Waffen oder Munition soll zudem in Zukunft als Straftat verfolgt werden, falls hierdurch die Gefahr des Verlustes oder des Zugriffs Unbefugter verursacht wurde.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB