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Sebastian Edathy
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Frage von Christopher I. •

Frage an Sebastian Edathy von Christopher I. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Edathy,

wie ist Ihre persönlicher Standpunkt bezüglich der geplanten Sperrung von Internetseiten?
Wie ich sehe, wird die geplante Regelung auch innerhalb der SPD-Fraktion überaus kontrovers diskutiert, so finden sich auch einige SPD-Politiker auf der Online-Petition gegen Internetsperren. Mir ist vollkommen unverständlich, wie es sich ethisch, moralisch und rechtlich rechtfertigen lässt, eine bekannte Webseite mit kinderpornographischem Inhalt nicht vom Netz zu nehmen, sondern lediglich private Provider mit mehr als 10000 Kunden dazu zu verpflichten, Anfragen auf diese Webseite umzuleiten.
Eine weitere Frage: Es gab vor kurzem eine Urteil des Landesgerichts Hamburg, das die Klage eines Rechtverwerters gegen einen Internetprovider auf Sperrung einer Seite mit urheberrechtlich geschütztem Material abwies, mit der Begründung, dass dem Provider der nötige Mehraufwand für die Sperrung dieser Seiten nicht zuzumuten sei (Az.: 308 O 548/08). Ist daher nicht anzunehmen, dass, sollten Sperrmechanismen erst etabliert sein, den Internetprovidern von Rechteinhabern gerichtlich verfügt werden könnte, die Sperren auch auf Webseiten mit illegalem Inhalt auszuweiten? Wäre in diesem Kontext nicht auch eine Sperrung von gewaltverherrlichenden oder politisch extremistischen Webseiten denkbar, ohne dass dafür eine weitere Gesetzesänderung notwendig wäre?

Vielen Dank im Voraus,
C. Intemann

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Antwort von
SPD

Berlin, 25. Mai 2009

Sehr geehrter Herr Intemann,
vielen Dank für Ihre Fragen vom 19. Mai 2009 zur geplanten Sperrung von Internetseiten mit kinderpornographischem Inhalt.

Sexuelle Gewalt gegen Kinder ist ein abscheuliches Vergehen. In den vergangenen Jahren hat der Deutsche Bundestag deshalb das Herstellen, die Verbreitung und den Besitz von Kinderpornographie lückenlos unter Strafe gestellt. Die Verbreitung von Kinderpornographie hat jedoch insbesondere im Internet in den letzten Jahren deutlich zugenommen.

Der Verbreitung von Kinderpornographie über das Internet darf meines Erachtens nicht tatenlos zugesehen werden. Bereits nach heutiger Rechtslage werden Kinderpornographie-Seiten, die sich auf deutschen Servern befinden, von den Internprovidern heruntergenommen. Dieser direkte Zugriff ist jedoch im Ausland nicht möglich. Deshalb ist es notwendig, den Zugang zu entsprechenden kinderpornographischen Internetangeboten von Deutschland aus zu sperren.

Ich halte für eine entsprechende Internetsperre eine gesetzliche Grundlage für erforderlich, um damit rechtsstaatlichen Grundsätzen zu genügen. Wie Sie vielleicht wissen, hat es vor kurzem vertragliche Vereinbarungen mit großen Internetprovidern gegeben, die jedoch rechtlichen Zweifeln unterliegen. Dies gilt im Übrigen auch hinsichtlich der Rechtsgrundlage für die von Ihnen angesprochenen Webseiten mit gewaltverherrlichenden oder politisch extremistischen Inhalten. Eine Sperrung solcher aus dem Ausland betriebener Internetseiten wäre nicht ohne gesetzliche Grundlage möglich.

Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen (Bundestagsdrucksache 16/12850) verfolgen die Koalitionsfraktionen das Ziel, den Zugang zu kinderpornographischen Inhalten zu erschweren. Mir ist bekannt, dass versierte Nutzer diese Sperrung technisch umgehen können. Es kommt aber entscheidend darauf an, die Hemmschwelle signifikant zu erhöhen. Diesem Ziel dient neben der Sperrung einzelner Seiten die Umleitung auf eine Stoppseite mit entsprechenden Informationen.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat durchgesetzt, dass es zum Gesetzentwurf am 27. Mai 2009 eine öffentliche Anhörung des Wirtschaftsausschusses des Deutschen Bundestages geben wird. Der Gesetzentwurf wirft zahlreiche inhaltliche und rechtliche Fragen auf, die in einem transparenten parlamentarischen Verfahren erörtert werden müssen. In diesem Rahmen können auch die in Teilen der Internet-Community aufgeworfenen Kritikpunkte, die ihren Ausdruck in einer stark beachteten E-Petition gefunden haben, angemessen einbezogen und diskutiert werden.

Die SPD-Bundestagsfraktion wirbt dafür, sowohl das Thema Kinderpornographie als auch die freie Internet-Nutzung mit der gebotenen Sensibilität zu behandeln. Der wichtige Kampf gegen Kinderpornographie im Internet und die Rechte der Internet-Nutzer müssen sich nicht ausschließen. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren ist insbesondere zu prüfen, an welchen Stellen der Gesetzentwurf in datenschutzrechtlicher und verfahrensrechtlicher Hinsicht verbessert werden kann.

Darüber hinaus sind aber auch weitere Schritte erforderlich, um Kinderpornographie effektiv zu bekämpfen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat dazu mit einem Anfang Mai beschlossenen 10-Punkte-Plan zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung ein umfassendes Konzept mit weiteren konkreten Maßnahmen vorgelegt. Darin werden unter anderem präventive und fördernde Ansätze beim Kinderschutz gefordert, um den Bereich der frühen Hilfe zu stärken, eine neue bundesweite Präventionskampagne aufzulegen sowie die Hilfs- und Beratungsangebote im Bereich des Opferschutzes auszubauen. Weiterhin sieht der 10-Punkte-Plan vor, die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte dauerhaft personell sowie technisch besser auszustatten und die internationale Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden zu stärken.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB