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Frage von Elisabeth W. •

Frage an Sebastian Edathy von Elisabeth W. bezüglich Finanzen

Lieber Sebastian Edathy,

die Nachrichten von heute um das Bad-Bank-Modell machen mir große Sorgen. Die Regierung verschafft den Banken die Möglichkeit, ihre Schrottpapiere zu entsorgen, für die die Steuerzahler bürgen.

Welches Interesse sollte eine Bank an das weitere Bestehen ihrer Bad-Bank haben?

Warum sollten die Good-Bank die Bad-Bank mit Gewinnen füttern, wenn sie andere Möglichkeiten haben?

Ich habe dir einen Link zum Plusminusbeitrag zu diesem Thema von gestern mitgeschickt:
http://mediathek.daserste.de/daserste/servlet/content/2403114?pageId=487872&moduleId=432744&categoryId=&goto=1&show

Was muten wir unseren Kindern zu?

Herzliche Grüße
Elisabeth Wiegmann

Portrait von Sebastian Edathy
Antwort von
SPD

Rehburg, 19. Mai 2009

Liebe Elisabeth Wiegmann,
vielen Dank für die Fragen zu den so genannten Bad Banks vom 13. Mai 2009.

Ich kann Sorgen vor einer Verpflichtung des Steuerzahlers zum Ausgleich des Ausfallrisikos der Banken zwar gut nachvollziehen, halte sie aber für unbegründet. Dagegen halte ich das Konzept der „Bad Banks“ aus mehreren Gründen für grundsätzlich sinnvoll. Das hinter der Diskussion stehende Problem ist, dass unverantwortliche Bankmanager die Bilanzen ihrer Institute mit hochriskanten „Wertpapieren“ verdorben haben, die derzeit nicht zu verkaufen sind. Diese „toxischen“ Papiere belasten die Banken, da sie gezwungen sind, nicht nur immer wieder neue Wertberichtigungen vorzunehmen, sondern auch ständig mehr Kapital zur Absicherung der „Schrottpapiere“ zu hinterlegen. Dies stellt eine starke Belastung des Eigenkapitals dar, was wiederum dazu führt, dass weniger Gelder zur Kreditvergabe an die Kunden zur Verfügung stehen. Das hat erhebliche Auswirkungen auf die Realwirtschaft und damit insbesondere auf die Arbeitsplätze.

Um das derzeit vorhandene Misstrauen auf dem Kapitalmarkt, das vor allem für den Mittelstand belastend ist, da ihm die Mittel für Investitionen fehlen, auszuräumen, sollen – nach dem Konzept des Regierungsentwurfs – Banken eine Zweckgesellschaft („Bad Bank“) gründen können. Dieser können die Banken die „toxischen“ Wertpapiere mit einem Abschlag von in der Regel 10 % auf den Wert überlassen, der im Augenblick in ihren Bilanzen steht. Im Gegenzug verpflichtet sich die „Bad Bank“ durch eine Schuldverschreibung zur Zahlung einer Geldsumme in gleicher Höhe, für die der „Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung“ (SoFFin) eine Garantie übernimmt.

Der Vorteil dieses Tausches liegt darin, dass die Bank die Schuldverschreibungen bei der Bundesbank für neues Geld einreichen kann, was mit den ursprünglichen Wertpapieren nicht möglich ist. Dadurch wird Eigenkapital frei, das nun für die Vergabe von neuen Krediten verwendet werden kann. Damit profitieren unmittelbar die Kunden der Banken, und ein Abbau von Arbeitsplätzen insbesondere im Mittelstand kann verhindert werden.

Die Banken können natürlich nicht zum Nulltarif von der Garantie des Bankenrettungsfonds profitieren, sie müssen gleich mehrfach dafür bezahlen. So müssen die Banken erstens eine Gebühr an den SoFFin für die übernommene Garantie bezahlen. Zweitens wird ein Ausgleichsbetrag fällig, der in gleich bleibenden Raten über die Garantielaufzeit von maximal 20 Jahren zu zahlen ist und der die Differenz zwischen reduziertem Buchwert und dem von Sachverständigen zu ermittelnden wahrscheinlichen Wert bei Fälligkeit („Fundamentalwert“) ausgleicht. Drittens müssen die Banken die Ausschüttung an die Anteilseigner, z.B. Dividenden, sperren, falls der tatsächliche Marktwert bei Fälligkeit unter dem geschätzten Fundamentalwert liegen sollte. Insofern ist gegenüber dem ursprünglichen Referentenentwurf, insbesondere auf Druck der SPD-Bundestagsfraktion, eine weitestgehende Schonung für den Steuerzahler vorgesehen.

Den Regierungsentwurf des Gesetzes zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung können Sie unter http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_82/DE/Buergerinnen__und__Buerger/Gesellschaft__und__Zukunft/finanzkrise/130509__BadBank__Anlage__1,templateId=raw,property=publicationFile.pdf einsehen. Anzumerken ist allerdings, dass es bislang erst einen Kabinettsbeschluss gibt und das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren noch aussteht. Trotz der Notwendigkeit der Belebung des Kreditgeschäftes ist es wichtig, genauestens die Risiken und Vorteile des Modells der „Bad Banks“ zu diskutieren, diese abzuwägen und keinen „Schnellschuss“ vorzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB