Ende Mai dieses Jahres hat das Bundeskabinett mit der Novelle des Tierschutzgesetzes nun auch eine der umfangreichsten Reformen des Tierschutzrechts in Deutschland seit über 20 Jahren beschlossen und dem Bundestag vorgelegt
Die Sonderregelung sieht für den Dienst an der Waffe vor, dass vorübergehend die rechtliche Zuordnung zum männlichen Geschlecht bestehen bleiben soll, wenn ein Änderungsantrag in unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit dem Spannungs- oder Verteidigungsfall gestellt wird.
Da eine Wiedervereinigung von Indien und Pakistan von den Bürger*innen beider Länder mehrheitlich abgelehnt wird, stellt diese momentan keine Lösung dar.
Erst seitdem wir als Ampelkoalition die mangelhafte Versorgungs- und Forschungslage auf die politische Agenda gesetzt haben und bereits entscheidende Verbesserungen eingeleitet haben, hat auch die CDU/CSU-Fraktion das Thema für sich entdeckt und bringt immer wieder Anträge ins Parlament ein, die zwar wohlklingende Titel haben, aber keine durch die Politik wirklich erfüllbaren Vorschläge enthalten, die wir nicht bereits in Angriff genommen hätten