Warum sind Transfrauen im Kriegsfall wieder Männer?
Im April haben wir endlich das menschenunwürdige und diskriminierende Transsexuellengesetz durch ein zeitgemäßes Selbstbestimmungsgesetz ersetzt und damit das unwürdige Verfahren mit Zwangsbegutachtung abgeschafft! Das war ein historischer Tag für die Grund- und Menschenrechte.
Bei den Verhandlungen konnten wir zahlreiche Erfolge erzielen: So konnten wir die umstrittene automatische Datenübermittlung an Behörden streichen, bei der Anerkennung der Elternschaft Verbesserungen erzielen und sicherstellen, dass Familienmitglieder beim Offenbarungsverbot einbezogen werden.
Ein Merkmal von demokratischen Prozessen ist jedoch, dass nicht alle Verhandler*innen all ihre Ziele durchsetzen können und Kompromisse gefunden werden müssen. So gab es auch hier Punkte, die wir intensiv diskutiert haben. Hierzu zählt die Sonderregelung im Spannungs- und Verteidigungsfall.
Die Sonderregelung sieht für den Dienst an der Waffe vor, dass vorübergehend die rechtliche Zuordnung zum männlichen Geschlecht bestehen bleiben soll, wenn ein Änderungsantrag in unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit dem Spannungs- oder Verteidigungsfall gestellt wird. Als "unmittelbar" wird der zeitliche Zusammenhang während eines Spannungs- oder Verteidigungsfalls sowie ab einem Zeitpunkt von zwei Monaten vor Feststellung eines Spannungs- oder Verteidigungsfalls eingestuft.
Die Sonderregelung war im ursprünglichen Eckpunktepapier für das Selbstbestimmungsgesetz nicht vorgesehen, was wir Grüne begrüßt haben. Auch in den weiteren Verhandlungen haben wir uns unter anderem gegen den Paragrafen stark gemacht. Dass die Ausnahmen im Hinblick auf den Spannungs- und Verteidigungsfall schlussendlich in das Gesetz mit aufgenommen wurden, sehen wir weiterhin kritisch.