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Schahina Gambir
Bündnis 90/Die Grünen
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14 / 15 Fragen beantwortet
Frage von Christiane B. •

Unterstützen Sie den Gesetzesentwurf zur Neuregulung des Schwangerschaftsabbruch?

Sehr geehrte Frau Gambir,
es wird Zeit für die Reform gar Abschaffung des Paragraph 218. Schon jetzt kommt es zur Unterversorgung in einigen Regionen Deutschlands. Die Strafbarkeit schreckt Ärzt:innen zunehmend ab (ich bin selbst Ärztin in Weiterbildung). Es sollte keine Frage des Geldes sein, einen Abbruch durchzuführen, dieser sollte von der Krankenkasse übernommen werden und zwar bei jede: . Jede: Person kann ungewollt schwanger werden und es sollte keine Frage des Geldes sein einen Abbruch vorzunehmen. Deutschland ist wegen § 218 wiederholt vom UN-Frauenrechtsausschuss gerügt worden, insbesondere für die Kriminalisierung, die
fehlende Kostenübernahme, die Beratungspflicht und die verpflichtende Wartefrist vor
dem Schwangerschaftsabbruch.
Bitte stimme sie für den Gesetzesentwurf. Weitere Informationen finden sie unter https://abtreibung-legalisieren.de/ oder https://doctorsforchoice.de/ .Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Liebe Christiane B.,

vielen Dank für Ihren Einsatz für die Neuregelung von Schwangerschaftsabbrüchen.

Meine Antwort ist klar: Frauen dürfen nicht länger für Schwangerschaftsabbrüche kriminalisiert werden.

Die aktuelle Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen in Paragraph 218 Strafgesetzbuch bedeutet nicht nur die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen, sondern führt auch dazu, dass sich die Versorgungslage immer weiter verschlechtert und immer weniger Ärzt*innen Abbrüche anbieten.

Deshalb ist eine Neuregelung dringend nötig! Das wurde auch von der Expertinnenkommission bestätigt, die nach einjähriger Beratung im April 2024 ihre Ergebnisse vorgestellt hat. In diesen empfiehlt sie eine Regelung, die die Rechtmäßigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen in der Frühphase sicherstellt.

Als Grüne Bundestagsfraktion setzen wir uns dafür ein, dass alle Menschen selbst über ihren Körper und ihr Leben entscheiden können. Hierzu gehört eine gute Gesundheitsversorgung inklusive eines gesicherten Zugangs zum Schwangerschaftsabbruch. Das bedeutet für uns konkret: Schwangerschaftsabbrüche in der Frühphase müssen außerhalb des Strafgesetzbuchs geregelt werden und die Kosten müssen von den Krankenkassen übernommen werden. 

Im November haben viele Abgeordnete unserer Bundestagsfraktion zusammen mit Abgeordneten anderer Fraktionen einen Gruppenantrag zur Neuregulierung von Schwangerschaftsabbrüchen eingebracht. Auch ich habe diesen als Erstunterzeichnerin unterstützt. 

Wir fordern:

  • Schwangerschaftsabbrüche nicht länger im Strafgesetzbuch, sondern neu im Schwangerschaftskonfliktgesetz zu regeln.
  • In der Frühphase der Schwangerschaft (d.h. bis zur 12. Woche) ist der mit Einwilligung der schwangeren Person durch Ärzt*innen nach Beratung vorgenommene Schwangerschaftsabbruch rechtmäßig.
  • Die gesetzliche Beratungspflicht bleibt bestehen, die Wartezeit von drei Tagen entfällt. Schwangere bleiben immer straffrei.
  • Die Kosten für den Schwangerschaftsabbruch werden im Rahmen der Gesundheitsversorgung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Der Entwurf ist ein entschiedener Erfolg für die Rechte und die Selbstbestimmung Schwangerer – ein Schritt hin zu einer Gesundheitsversorgung, die keine Einschränkung der körperlichen Autonomie Schwangerer beinhaltet. 

Mit besten Grüßen

Schahina Gambir

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