Wie stehen Sie zur Halbierung der Einkommensgrenze für das Elterngeld vor dem Hintergrund der hohen Lebenshaltungskosten in Großstädten wie München?
Vielen Dank für Ihre Frage. Das Bundesfinanzministerium hat eine Senkung des Elterngelds vorgegeben. Das ist gleichstellungspolitisch scheinbar schwierig. Für uns ist ganz klar: In einer Situation, in der Familien nach wie vor überproportional unter der Krise und der Inflation leiden, sind Kürzungen im Familienbereich der falsche Weg. Unter den derzeitigen Bedingungen, in denen die Familienministerin eine klare Vorgabe aus dem Finanzministerium hat, hat sie sich entschieden, die Leistung nicht für alle Familien einzuschränken, was besonders einkommensschwächere Familien härter getroffen hätte. Auch alternativ beim Kinderzuschlag oder beim Unterhaltsvorschuss zu kürzen, hätte dramatische Folgen gehabt und Familien mit wenig Einkommen und Alleinerziehende hart getroffen. Daher die Entscheidung, die Zahl der Anspruchsberechtigten zu verringern, indem die jährliche Einkommensobergrenze beim Elterngeld von derzeit 300.000 Euro auf 150.000 Euro zu versteuerndes Paareinkommen herabgesetzt wird. Wichtig zu wissen ist, dass der Großteil der Familien weiterhin das normale Elterngeld bezieht. 60.000 Leistungsberechtigte von ca. 1,8 Millionen Elterngeldbeziehenden werden von der Kürzung betroffen sein.
Aber klar ist auch: Dass zuerst bei Familien gekürzt wird, ist bitter. Wir kämpfen als bündnisgrüne Bundestagsfraktion zusammen mit unserer Familienministerin dafür, dass auch im Bereich der Finanzen Familien die Priorität eingeräumt wird, die sie verdienen! Dazu gehört auch, über die Möglichkeiten zu reden, um die Einnahmenseite zu erhöhen - durch die Besteuerung höherer Einkommen, Erbschaftssteuer, Einschränkung klimaschädliche Subventionen. Ich hoffe, Sie können das nun besser nachvollziehen.