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Saskia Esken
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Frage von Marko M. •

Warum werden in der gesetzlichen Pflicht- KK und freiwillig gesetzlichen KK unterschiedliche Berechnungsmethoden durchgeführt was zu einer 2 Klassenspaltung der KK - Nutzer führt

Sehr geehrte Frau Esken, demnächst werden die KK Beiträge wieder erhöht. Alle gesetzlich Pflichtversicherten werden lediglich über das Einkommen veranlagt. Ich als Einzelkämpfer in gleichwertiger Position muss sämtliche Einnahmen, auch Mieten und Kapitaleinkommen über den Einkommensteuerbescheid mit heranziehen. Hier klafft eine große Ungerechtigkeitslücke. Es sollten alle Beitragszahler über den jährlichen Einkommensteuerbescheid zur Beitragsberechnung herangezogen werden. Schließlich leiden wir unabhängig vom Einkommen gleichermaßen oder auch nicht an den selben Krankheiten. Ich werde deshalb nicht besser behandelt, zahle aber durch mein persönliches Engagement den Höchstbetrag. Mit vorgenannter Beitragsberechnung würden die Pflichtversicherten und freiwillig gesetzlich Versicherten gerechter an der Finanzierung beteiligt, und der Beitrag könnte stabilisiert werden.

Warum sollten also nicht alle Einkommen unabhängig von der Beschäftigungsart herangezogen werden.

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