Darf das Bundesfinanzministerium sich nicht wehren, um den erweckten Eindruck gegen Olaf Scholz und sein Ministerium würde ermittelt, abzuwehren?
Sehr geehrte Frau Esken,
nach der Durchsuchung beim Bundesfinanzministerium, welche auffälligerweise 19 Tage vor der Bundestagswahl stattfand, hat dieselbe Staatsanwaltschaft Osnabrück nun ein Strafverfahren gegen Scholz' Staatssekretär Schmidt eingeleitet, weil dieser im Internet Teile des Beschlusses, welcher die Durchsuchung beim Bundesfinanzministerium anordnete, gepostet hat.
Darf das Bundesfinanzministerium sich nicht wehren und zeigen, dass nicht das Bundesfinanzministerium und schon gar nicht Olaf Scholz selbst Beschuldigte in der Strafsache sind (sondern wohl eine untergeordnete Behörde)? Liegt hier nicht ein strafbares Handeln der Staatsanwaltschaft Osnabrück vor? Führt hier ein Osnabrücker Staatsanwalt einen Privatkrieg gegen Olaf Scholz und sein Team? Oder liegt hier sogar ein breit geplantes politisches Manöver vor?
MfG