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Saskia Esken
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Frage von Ludger K. •

Frage an Saskia Esken von Ludger K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Guten Tag !
Ich habe eine Frage zur Behandlung der " Kunden " durch das Arbeitsamt Calw .
meine Nichte wurde im September arbeitslos , also hätte das Arbeitsamt ihr im Oktober das Arbeitslosenentgelt berechnen müssen ( Mutter Alleinerziehend mit Kind ) diese Berechnung wurde weder im November noch im Dezember vom Arbeitsamt gemacht ??? auch im Januar ist es wohl fraglich das es bis zum 24 dem Anweisungstermin berechnet und ausbezahlt wird . Ist es richtig das so die Einsparungen des Amtes für Arbeit zustande kommen ? was wird getan Alleinerziehenden Müttern zu helfen ? warum werden keine Vorschüsse ausgezahlt ? ist das >Systemschikane ? Ich hoffe sie machen den Arbeitsamtmittarbeitern in der Hinsicht Dampf das sie kleine Leute die eh nix mehr haben auch noch schiekaniren , Ich finanziere mit meinem Bruder die Arbeitslose aber ich habe die Nase voll !! von der Selbsgefälligkeit dieser Leute denen wörtlich " Scheißegal ist ° wenn eine Alleinerziehende mit Kind über Weihnachten ohne Geld dasteht ! Werden sie in dem Amt aufräumen ? oder bleibt dort alles wie es ist ? PS habe diese Frage auch der Frau Nahlis geschrieben und wünsche das im Arbeitsamt Calw frischer Wind einzieht , wenn die es nach 3 Monen nicht schaffen etwas zu berechnen sollen sie gefälligst Vorschuss zahlen ! oder sehen so die angeblich eingesparten Gelder des Amtes aus ? sory aber ich bin echt sauer

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kathmann,

vielen Dank für Ihre Frage vom 11.01.2014 zum Thema Agentur für Arbeit. Dieses Thema ist natürlich immer mit vielen Emotionen verbunden und ich kann Ihre Aufgebrachtheit in Teilen nachvollziehen.

Das übliche Vorgehen ist so, dass zur Sicherung der finanziellen Ansprüche eine Arbeitslosmeldung notwendig ist. Diese persönliche Arbeitslosmeldung ist unverzichtbare Voraussetzung für den Bezug des Arbeitslosengeldes.

Wann Ihre Nichte voraussichtlich die erste Überweisung der Agentur für Arbeit erwarten kann, erfährt sie, wenn sie ihre Antragsunterlagen abgibt. Bei der Agentur für Arbeit wird der Antrag Ihrer Nichte so rasch wie möglich bearbeitet. Dazu ist eine gewisse Zeit nötig. Erst wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen, kann mit der Bearbeitung begonnen werden.

Falls die Antragsunterlagen Ihrer Nichte oder sonstige Gründe eine abschließende Entscheidung noch nicht zulassen, kann ihr ein Vorschuss gezahlt werden, wenn ihr Leistungsanspruch dem Grunde nach besteht und zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere Zeit erforderlich ist.

Im konkreten Fall Ihrer Nichte fehlt mir die Einsicht in die Unterlagen. Ich kann aus der Ferne nicht einschätzen, ob die Unterlagen zur Arbeitslosmeldung vollständig und korrekt ausgefüllt wurden. Um dies bei der Agentur für Arbeit in Calw nachzufragen bräuchte ich den Name Ihrer Nichte und deren Einwilligung. Gerne kann sie hierfür auf mich zukommen und mit meinem Büro einen Termin für ein persönliches Gespräch ausmachen. Bei dieser Gelegenheit kann sie mir ihren Fall schilden und ich bekomme einen besseren Einblick.

Sehr geehrter Herr Kathmann, ich würde mich freuen, wenn ich Ihnen mit meine Antwort weitergeholfen habe.

Mit freundlichen Grüßen
Saskia Esken

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