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Saskia Esken
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Frage von Vejmelka J. •

Frage an Saskia Esken von Vejmelka J. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Esken,

vielen Dank für Ihre Antwort vom 19.8.2009, zu der ich aber noch Nachfragen habe.

1.
Gesetzt den Fall, sie wären Abgeordnete; bedeutet dies, dass Sie entgegen Ihrer Verpflichtung, nach dem eigenen Gewissen als Abgeordnete zu entscheiden, lieber im Hinblick auf die Öffentlichkeitswirkung für ein Gesetz gestimmt hätten, obwohl Sie eigentlich dagegen sind?
Wie wollen Sie in Zukunft als mögliche Abgeordnete entscheiden, wenn Sie wieder einmal in einen solchen Gewissenskonflikt geraten würden?
In diesem Zusammenhang: Wie stehen Sie zum Fraktionszwang?

2.
Bzgl. der durchaus verständlichen Problematik um Hr. Tauss hätte ich folgende Frage:
Welcher Poltiker hatten denn außer ihm öffentlich nachweisbar kritische Worte bzgl. dieser Sache geäußert. Bitte belegen Sie mir hier Aussagen, die eine völlige Verhinderung des Gesetzes gefordert haben.

3.
Wie stehen Sie zur Unschuldsvermutung? Ist Herr Tauss für Sie, während sein Verfahren läuft, kein vollwertiger Abgeordneter mehr, der seine Rechte als Volksvertreter wahrnehmen darf bzw muss oder sehen Sie beim Fall des ZugErschwG eventuell einen "Interessenskonflikt"?

4.
Ist Ihre Antwort so zu verstehen, dass Sie die Sperren grundsätzlich doch akzeptieren? Weiterhin könnte man Ihre Antwort so verstehen, dass Sie die Sperren auch auf anderen Seiten ausweiten würden; habe ich das richtig verstanden? Sind sie nicht der Meinung, dass nur Löschen ein akzeptabler Ansatz ist?

5.
Wie stehen Sie zu der in letzten Zeit häufig geäußerten Meinung, dass das Internet ein rechtsfreier Raum wäre? Sehen Sie das auch so?

Bitte entschuldigen Sie die kritischen Fragen, ich sehe jedoch eine Notwendigkeit dafür, um evtl. falsche Interpretationen Ihrer ersten Antwort zu vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen,

Jürgen Vejmelka

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Lieber Herr Vejmelka,

ich gerate langsam etwas in Zeitnot angesichts des anstehenden Wahlkampfs, möchte aber Ihre Fragen gerne weiterhin ausführlich und wohlbedacht beantworten - klassische Zwickmühle! Trotzdem:
1. Zum Fraktionszwang: Ich denke, dass ein/e Abgeordnete/r immer nach seinem Gewissen, aber durchaus nach Abwägung aller absehbarer, mit seiner Entscheidung verbundenen Folgen abstimmen muss und ich unterstelle auch den amtierenden Bundestagsabgeordneten, dass sie es so halten.
2./3. Selbstverständlich gilt für Jörg Tauss die Unschuldsvermutung. Allerdings erwarte ich von einem über Jahrzehnte erfahrenen Politiker, dass er weiß, in welcher Situation er sich zu welchem Thema äußern kann.
4. Ich akzeptiere nicht die Sperren, die nicht funktionieren, ich stelle nur in Frage, dass der Vorwurf der Gefahr einer weiteren Zensur in Bezug auf andere Themen nur für die Sperren gelten soll, nicht aber für das Löschen.
5. Mit der Frage, ob das Internet ein rechtsfreier Raum sei, machen Sie ein Fass auf, das ich in der nötigen Tiefe derzeit nicht bearbeiten kann. Ich bitte weiterhin darum, dass wir uns einmal zusammensetzen.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihre Saskia Esken

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