
(...) Auch wenn ein grundlegender Wechsel im System der Beamtenversorgung also nicht stattfinden kann, können Änderungen des Rentenrechts trotzdem wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung übertragen werden, wie es schon in der Vergangenheit geschah. So wurde beispielsweise die Regelaltersgrenze auch für Bundesbeamte von 65 auf 67 Jahre gleitend angehoben. (...)