Frage an Sascha Heuel von Svenja W. bezüglich Innere Sicherheit
Hallo,
Nach dem Corona Gipfel im Februar äußerte Bundeskanzlerin Merkel folgenden Sachverhalt:
„Zu den Freiheiten: Wir haben es ja schon öfter gesagt. Bis jetzt ist noch nicht nachgewiesen, dass diejenigen, die geimpft sind, nicht trotzdem das Virus weitergeben können. Solange wir eine Situation wie jetzt haben, dass eine ganz kleine Minderheit geimpft ist und eine große Mehrheit nicht, wird es keine neuen Freiheiten geben.
(https://t1p.de/n3zs)
Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichtes Hans-Jürgen Papier äußerte sich kürzlich in der Welt sinngemäß mit:
"...Darin kommt die irrige Vorstellung zum Ausdruck, dass Freiheiten den Menschen gewissermaßen vom Staat gewährt werden, wenn und solange es mit den Zielen der Politik vereinbar ist. Nein, es ist umgekehrt! Die Grundrechte sind als unverletzliche und unveräußerliche Menschenrechte des Einzelnen verbürgt. Sie können zwar eingeschränkt werden, aus Gründen des Gemeinwohls durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes. Aber es handelt sich nicht um eine einseitige Gewährung des Staates, die man mehr oder weniger beliebig entziehen und neu vergeben kann.“
(https://t1p.de/6ylb)
Wie bewerten Sie in diesem Zusammenhang die Aussage unserer Bundeskanzlerin "Es wird keine neuen Freiheiten geben"?
Impliziert die Aussage eine Impfpflicht durch die Hintertür?
Würden Sie die Aussage unserer Bundeskanzlerin in der Form interpretieren: Entweder man ist geimpft oder man muss mit Restriktionen rechnen?
Halten sie die vergangene und momentane Situation als dramatisch genug, damit die Grundrechte zum Schutz das Gemeinwohl eingeschränkt werden können?
Wie bewerten Sie in diesem Zusammenhang auch die Situation unter dem Aspekt, dass die Intensivbettenkapazität nie komplett ausgelastet waren und sich im Laufe des Jahres sogar reduzierte, ohne eine Überlastung auszulösen und sich die Sterblichkeit unter der Berücksichtigung der Altersstruktur ungefähr im Mittelfeld der letzten 10 Jahre befindet.
Danke
Wie bewerten Sie in diesem Zusammenhang die Aussage unserer Bundeskanzlerin "Es wird keine neuen Freiheiten geben"?
Ich schließe mich der Aussage von Herr Papier an. Grundrechte sind nicht verhandelbar. Sie werden nicht von Staat „großzügig gewährt“, sondern von diesem geschützt. Für einen Basisdemokraten wie mich, ist die von Ihnen zitierte Aussage von Frau Merkel inakzeptabel. Ein weiteres Zitat: "Das ist eine politische Entscheidung, die nimmt mir keiner ab" (Angela Merkel) kann in einer Demokratie nur als falsch bewertet werden. Es ist eine Entscheidung, die von allen getroffen werden muss. Auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse aus allen relevanten Bereichen, also weit über die Medizin hinaus.
Einen Staat, der Freiheit „großzügig gewährt“ nannten wir früher Diktatur.
Impliziert die Aussage eine Impfpflicht durch die Hintertür? Würden Sie die Aussage unserer Bundeskanzlerin in der Form interpretieren: Entweder man ist geimpft oder man muss mit Restriktionen rechnen?
Nachdem die Politik mehrmals öffentlich eine Impfpflicht dementiert hat, kann diese nur noch durch die Hintertür kommen. Am besten durch sozialen Druck der Gesellschaft und der Wirtschaft, dann wäre die Politik aus der Verantwortung raus, denn dann wäre dies eine Entscheidung von Privatpersonen, bzw. der „freien“ Wirtschaft. Mit Restriktionen müssen wir rechnen, was zwangsläufig zu einer Zweiklassengesellschaft führen würde. Eine Impfpflicht würde aus dieser Sicht mehr Schaden als nutzen. Warum eine natürliche Feiung (nach durchgemachter Erkrankung oder durch symtomfreien Kontakt mit einem Agens - Stille Feiung) im Zusammenhang mit der Covid-19 Erkrankung scheinbar nicht anerkannt werden soll, macht für mich medizinisch überhaupt keinen Sinn.
Halten sie die vergangene und momentane Situation als dramatisch genug, damit die Grundrechte zum Schutz das Gemeinwohl eingeschränkt werden können?
Ich halte die momentane Situation für extrem gefährlich, aber aus sozialen und gesellschaftlichen Gründen. Die Grundrechte schützen das Gemeinwohl. Die Einschränkungen der selbigen schaden dem Gemeinwohl. Die Grundrechte einschränken zu wollen um das Gemeinwohl zu schützen ist eine typische Umkehrung eines Sachverhaltes, wie ich sie in dieser Zeit leider viel zu oft erleben muss.
Wie bewerten Sie in diesem Zusammenhang auch die Situation unter dem Aspekt, dass die Intensivbettenkapazität nie komplett ausgelastet waren und sich im Laufe des Jahres sogar reduzierte, ohne eine Überlastung auszulösen und sich die Sterblichkeit unter der Berücksichtigung der Altersstruktur ungefähr im Mittelfeld der letzten 10 Jahre befindet?
Im Vergleich zu den Zahlen des DIVI (Deutsches Intensivbettenregister) ist der von Ihnen dargestellte Sachverhalt noch frappierender. Während in den Wintermonaten von einer Gesamtbelegung von teilweise über 90% berichtet wurde, zeigte der Blick auf die Zahlen des DIVI eine maximale Auslastung der Intensivbetten durch Covid19-Fälle von rund 30% (Aktueller Stand: 8,25 %). Ich befürchte, dass wir es mit einem Agglomerat verschiedener Krankheitssymtome und verschiedener Agenzien zu tun haben, in dem auch die Coronaviren oder das Coronavirus eine Rolle spiel(t)en. Hätte ich mit meiner Befürchtung Recht, dann würden wir es mit Erkrankungswellen zu tun haben, die wir früher mittelschwere Grippen genannt hätten. Dementsprechend wäre das alte Infektionsschutzgesetz mehr als ausreichend gewesen, dieser Situation zu begegnen. Erst recht, wenn wir zusätzlich auf den Schutz der Risikogruppen, regelmäßiges Händewaschen, Hust- und Niesetikette, Abstände in geschlossenen Räumen geachtet und bei auftretenden Symptomen uns zu hause auskuriert hätten.