Frage an Sarah Timmann von Dennis B. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Hallo Frau Timmann,
nach kurzer Recherche im Netz, hieß man solle sich mit konkreten Ideen für Gesetzesänderungen an Abgeordnete des eigenen Wahlkreises wenden. Das sind Sie!
Mich ärgert es, wenn Zwischenvermieter die angespannte Wohnungssituation zu ihrer persönlichen Absicherung ausnutzen und Untermieter in eine Abhängigkeit führen.
Immer wieder höre und lese ich, dass Menschen sich Ihre Hamburger Wohnungen warmhalten wollen, weil sie auf unbestimmte Zeit ins Ausland ziehen (damit meine ich länger als ein Jahr), weil sie mit ihren Partnern zusammenziehen (und sich gerne einen Plan B warmhalten wollen) und sich gerne als Untervermieter einen Obolus ohne Eigenleistung dazuverdienen möchten.
In solchen Fällen wird dann gerne zu einem Untermietsvertrag gegriffen: Der Untermieter soll die Wohnung bezahlen, die sich der Untervermieter gerne warmhalten will. Besonders gerissene Untervermieter holen sich die Miete in bar ab – ohne Quittung natürlich.
Die Untervermieter leben dann in einer Form der Abhängigkeit: Funktioniert die Beziehung des Vermieters auch noch das dritte Jahr? Hat der Vermieter nach 4 Jahren genug von Amsterdam? Sollte ich beim Vermieter nicht lieber beide Augen zudrücken, anstatt ihn durch Mietangelegenheiten zu verärgern und Ansprüche geltend zu machen?
Glücklicherweise befinde ich mich nicht in dieser Situation. Ich würde mir allerdings ebenso wünschen, dass auch niemand meiner Mitbürger sich länger in dieser Position wiederfindet. Bspw. durch eine zeitliche Beschränkung der Untervermietung kombiniert mit einem Anspruch des Untermieters die Wohnung zur Hauptmiete zu übernehmen.
Ich bin mir bewusst, dass mein Vorschlag einige andere Fallstricke auslösen würde und in dieser Form nicht durchsetzbar ist. Viel wichtiger ist allerdings, dass die zugrundeliegende Ungerechtigkeit beseitigt wird.
An wen kann ich mich damit wenden? Ist meine Betrachtung einigermaßen vollständig, oder übersehe ich etwas wesentliches?
Gibt es dazu bereits ein Bewusstsein? Wie „groß“ muss ein Problem sein, um angegangen zu werden? Oder gibt es sogar Gesetzesgrundlagen die Untermieter schützen, die jedoch nicht die richtige Aufmerksamkeit erhalten?
Viele Grüße
D. B.
Sehr geehrter Herr Boron,
vielen Dank für Ihren Impuls zur Frage von Untervermietungen und zum Themenfeld Wohnen in Hamburg. Gern antworte ich Ihnen dazu. Erlauben Sie mir bitte vorab, Ihnen einige Grundpfeiler unserer sozialdemokratischen Wohnungspolitik für Hamburg kurz zu erläutern.
Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben seit der Regierungsübernahme 2011 den Wohnungsbau wieder ganz oben auf die politische Agenda gesetzt, nachdem der Wohnungsbau davor leider am Boden lag. Gemeinsam und kooperativ gelingt es uns seitdem in Hamburg im Bündnis für das Wohnen im Vergleich der deutschen Großstädte einen Spitzenplatz beim Thema Wohnungsbau einzunehmen. Alleine im letzten Jahr wurden 3.717 Sozialwohnungen fertiggestellt. So viele wie seit 20 Jahren nicht mehr. Uns ist es damit gelungen, den Bestand der gebundenen Wohnungen zu stabilisieren. Am 15. Mai 2020 hat der Senat die neuesten Zahlen für den Bau geförderter Wohnungen veröffentlicht. Erneut wurde deutlich, dass Hamburg hier seine Spitzenposition im Vergleich der Bundesländer behauptet. Wir wollen zukünftig nicht locker lassen, um den Bedarf an bezahlbaren Wohnungen für alle Hamburgerinnen und Hamburger auch dauerhaft decken zu können. Bei der SAGA und den Wohnungsbaugenossenschaften – ich füge hier gern auch eine Vielzahl weiterer sehr gewissenhafter Vermieter hinzu – gibt es ein sehr stabiles Fundament an bezahlbarem Wohnungsbestand. Dort liegt die durchschnittliche Nettokaltmiete gut zwei Euro unter dem Mietspiegeldurchschnitt 2019 in Hamburg. Auch dieser Mietspiegel hat aus unserer Sicht untermauert, dass wir uns in Hamburg auf dem richtigen Weg befinden. Denn mit 2,6 Prozent Steigerung in zwei Jahren liegt der Zuwachs unter der allgemeinen Preissteigerung. Keiner anderen deutschen Großstadt ist das gelungen. In dieser Wahlperiode wollen wir regelhaft die Bindungslaufzeiten von geförderten Wohnungen auf 30 Jahre ausweiten; die SAGA verfährt übrigens bereits heute so. Für öffentlich geförderte Wohnungen gilt ab dem 1. Januar 2003 das Hamburgische Wohnraumfördergesetz. In §10 des Gesetzes gibt es die Möglichkeit, über die Förderzusage Untermietverträge auszuschließen. In Hamburg wird dementsprechend verfahren. Unser Ziel für Hamburg ist es weiterhin, dass jede/r eine bezahlbare Wohnung in der Stadt finden kann.
Generell muss man meiner Ansicht nach das Thema der Untervermietung von Mietwohnungen differenziert betrachten. Das Statistikamt Nord geht in Hamburg von rund 40.000 Untermietverhältnissen aus. Hamburg hat einen gesamten Wohnungsbestand von rund 960.000 Wohnungen. Davon sind ca. 75 Prozent Mietwohnungen. Auch wer einen Untermietvertrag abschließt, ist an rechtliche Rahmenbedingungen insbesondere des BGB gebunden. Dabei würde ich jedem dazu raten, einen Untermietvertrag schriftlich einzugehen und darin auch auf den Hauptmietvertrag zu verweisen. Damit geht der Untermieter jedoch kein Rechtsverhältnis mit dem Vermieter der Wohnung ein, sondern mit dem Hauptmieter. Dieser muss im Zweifelsfall trotzdem seine Miete gegenüber dem Vermieter bezahlen und bleibt – auch im Streitfall – alleiniger Ansprechpartner für den Vermieter. Der Untermietvertrag ist ein unabhängiges Rechtsgeschäft. Als Mieter kann es viele berechtigte Interessen geben, die eigene Wohnung (vorübergehend) unter zu vermieten. Bei einzelnen Zimmern hat der Mieter einen Anspruch auf die Vermietererlaubnis, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung hat, also bspw. persönliche oder wirtschaftliche Gründe.
Sie haben sicher Recht, dass ein Untermietverhältnis auch Nachteile für den Untermieter mit sich bringt. So ist der Kündigungsschutz für Untermietverträge nicht so streng (vgl. § 573a BG). Die Vor- und Nachteile gilt es sicher vorher abzuwägen, wenn man ein solches Mietverhältnis eingeht.
Das Thema der Untervermietung geht auch oft einher mit der Vermietung von möbliertem Wohnraum bzw. der (Mit-) Benutzung von möblierten Zimmern. An dieser Stelle gebe ich Ihnen ausdrücklich Recht, gibt es auch zum Schutz der Untermieter Regelungsbedarf. Diesen hat unsere Fraktion erkannt und mit dem in der Hamburgischen Bürgerschaft im November 2019 beschlossenen Antrag „Vermietung möblierter Wohnungen rechtlich regeln – Konkretisierung der gesetzlichen Regelungen bei Mietverhältnissen mit möbliertem Wohnraum (21/18917)“: https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/68588/vermietung_moeblierter_wohnungen_rechtlich_regeln_konkretisierung_der_gesetzlichen_regelungen_bei_mietverhaeltnissen_mit_moebliertem_wohnraum.pdf den Senat ersucht, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass diese Mietverhältnisse transparent geregelt werden und auch die Mietpreisbremse Anwendung finden muss.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen zu können. Für weitergehende Fragen wenden Sie sich auch gern direkt an mein Abgeordnetenbüro. Sie erreichen mich unter buero@sarah-timmann.de oder telefonisch unter 040 756 863 33.
Mit freundlichen Grüßen
Sarah Timmann